Landgericht Heilbronn (Az. I 3 S 19/14)
Aufnahmen einer Dashcam aus dem Auto heraus als Beweismittel vor Gericht unzulässig
Bei YouTube und Co. sind die mit so genannten Dashcams aus Autos heraus aufgenommenen Videos kurioser Verkehrssituationen oder Unfälle der Hit. Vor deutschen Gerichten allerdings weniger, denn sie sind dort als Beweismittel in der Regel unzulässig – zumindest in Zivilprozessen.
Mehrere Urteile zur Unzulässigkeit als Beweismittel
Die Unzulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel wurde unter anderem vom Landgericht Heilbronn (Az. I 3 S 19/14), dem Verwaltungsgericht Arnsbach (Az. AN 4 K 13.01634) und dem Amtsgericht München (Az. 345 C 5551/14) bestätigt.
Permanente Verkehrsüberwachung ohne Anlass verstößt gegen Bundesdatenschutzgesetz
Die Richter am Landgericht Heilbronn kamen in ihrem unter dem Aktenzeichen Az. I 3 S 19/14 zu der Ansicht, dass die mittels Dashcam durchgeführte permanente Verkehrsüberwachung ohne Anlass zum einen gegen das Bundesdatenschutzgesetzt verstößt und zum anderen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anderer Verkehrsteilnehmer verletzt.
Nutzen vor Recht – DIE entscheidende Frage
Die alles entscheidende Frage in jedem verhandelten Fall ist: überwiegt das Interesse des Nutzers der Dashcam, mit den Aufnahmen seine Version eines Vorfalls zu beweisen, oder das Recht der anderen Verkehrsteilnehmer, die ohne ihr Wissen gefilmt werden?
Amtsgericht München hat Dashcam-Video erstmalig als Beweismittel zugelassen
Das Amtsgericht München hat bisher als einziges deutsches Gericht in einem Zivilprozess Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel zugelassen (Az. 343 C 4445/13).