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Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 279/94)

Der Schlüssel ist weg doch die Kasko zahlt

Ein Mercedes-Fahrer lässt seinen 350er Daimler über Nacht vor einem Lokal stehen, weil er etwas getrunken hat. Am nächsten Morgen ist sein Wagen weg. Das Problem: Ihm fehlte ein Ersatzschlüssel. Doch daraufhin weigerte sich der Kaskoversicherer, 52.545 Euro für den gestohlenen Wagen zu zahlen. Begründung: Der komplette Original-Schlüsselsatz liege nicht vor, es könne also sein, dass der Versicherte sein Auto unter der Hand verschoben habe.

Das Urteil: Der Mercedes-Fahrer wehrt sich und bekommt vor dem Bundesgerichtshof recht (IV ZR 279/94). Allerdings ist dies kein Urteil mit Freibrief, denn verschwundene Schlüssel sind künftig zwar noch kein Betrugsbeweis, sie bleiben aber ein Indiz.