Oberlandesgericht Hamm (Az. I-28 U 94/12)
Geld zurück für Spritschlucker
Verbraucht ein Neuwagen mehr als 110 Prozent dessen an Kraftstoff, was im Verkaufsprospekt angegeben wurde, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Az. I-28 U 94/12) hervor.
Im betreffenden Fall ging es um einen Autofahrer aus Herne, dessen neu erworbener Renault Scénic trotz Nachbesserungen deutlich mehr Sprit verbrauchte als im Verkaufsprospekt angegeben. Die Richter sahen darin eine erhebliche Pflichtverletzung und urteilten, dass der Käufer den Kaufvertrag annullieren und sein Geld zurückbekommen kann.
Eine Einschränkung gab es : für die Fahrzeugnutzung vom Zeitpunkt des Kaufs bis zur Rückgabe musste der Käufer einen Abzug von rund 3.000 Euro vom Kaufpreis hinnehmen.