Landgericht Aachen (Az. 3 S 203/89)
Das Gepäck ist weg: Hier lohnt sich eine Klage
Der Urlaub ist zu Ende, das Gepäck liegt im Kofferraum des eigenen Autos. Nach dem Abendessen soll es nach Hause gehen. Doch aufs Dessert folgt die Überraschung: Diebe hatten den Wagen aufgebrochen und wertvolles Gut geklaut. Die Reisegepäckversicherung weigert sich zu zahlen. Sie unterstellt grobe Fahrlässigkeit. In einem solchen Fall lohnt es sich, gerichtlich gegenzuhalten. Der Fahrer bekam vor dem Landgericht Aachen (3 S 203/89) Recht.