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Europäischer Gerichtshof Az. 639/11 und C-61/12

Lenkrad in Europa links oder rechts

Wer in Europa ein Auto fährt, darf sein Lenkrad links oder rechts haben – unabhängig davon, ob in seinem Land Links- oder Rechtsverkehr gilt. Dies bestätigte der Europäische Gerichtshof jüngst in zwei Urteilen (Az. 639/11 und C-61/12). Damit untersagt er auch, dass einzelne Länder nur eine Seite zulassen und bei entsprechenden Importfahrzeugen einen Umbau verlangen.