OLG Düsseldorf (AZ. 4 U 12/08)
Teilkasko muss Brandschaden durch Falschbetankung ersetzen
Einige Autofahrer werden das folgende Szenario bereits kennen und sich mit sorgenvoller Miene daran erinnern: Eine Sekunde an der Tankstelle nicht aufgepasst, den falschen Zapfhahn erwischt und Benzin statt Diesel getankt.
Wer sich etwas mit Automobiltechnik auskennt, der weiß, was nun kommt: Das Fahrzeug muss in eine Werkstatt geschleppt werden, dort wird im günstigsten Fall lediglich der Tank entleert und entsprechend gesäubert.
Wer bereits einen Startversuch unternommen hat, bei dem müssen zusätzlich auch noch alle Benzinleitungen und die entsprechenden Elemente am Motor entleert und gereinigt werden.
So mancher Motor geht in Flammen auf
Doch es geht noch schlimmer: Manche Fahrzeuge reagieren so sensibel auf eine falsche Betankung, dass nicht nur die Technik im Inneren des Motors Schaden nimmt, sondern sich daraus ein handfester Fahrzeugbrand entwickelt. So auch in dem nachfolgend beschriebenen Fall, der durch das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Hier der genaue Sachverhalt:
Ein Autofahrer hatte versehentlich Benzin statt Diesel in seinen Wagen getankt, diesen Vorgang aus Unachtsamkeit aber nicht bemerkt. Nach dem Tankvorgang fuhr er mit seinem Wagen los, merkte aber schon nach kurzer Zeit, dass der Motor nicht rund lief. Also steuerte er eine zweite, auf der Strecke liegende Tankstelle an und stellte dort den Motor seines Fahrzeugs ab.
Als er ausstieg, bemerkte er eine starke Rauchentwicklung aus dem Motorraum, der kurze Zeit danach die ersten Flammen folgten. Durch den Brand erlitt das Fahrzeug einen Totalschaden, ausgelöst wurde dieser eine Überhitzung des Katalysators infolge der falschen Betankung.
Den entstandenen Totalschaden machte der Geschädigte bei seiner Teilkaskoversicherung geltend und verlangte eine Regulierung. Die Versicherung verweigerte jedoch ihre Leistung, da es sich ihrer Meinung nach um einen sogenannten Betriebsschaden am Fahrzeug gehandelt habe, der nach den Versicherungsbedingungen von einer Regulierung ausgeschlossen sei.
Den Schaden habe der Versicherte selbst durch die Fehlbetankung verursacht. Mit dieser Begründung wollte sich der Fahrzeugführer nicht zufriedengeben und verklagte die Versicherung.
Versicherungsschutz entfällt nicht durch Bedienungsfehler
Das Gericht folgte den Ausführungen des Versicherten. Die Richter stellten fest, dass es sich bei dem hier entstandenen Schaden zwar um einen Bedienungsfehler durch den Versicherten handele, dieser Umstand aber nicht gleichzeitig bedeute, dass damit der Versicherungsschutz entfalle.
In den Bedingungen der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) sei ausdrücklich die Beschädigung bzw. Zerstörung des Fahrzeugs durch einen Brand enthalten. Zudem habe der Versicherte den Brand nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Die falsche Betankung sei lediglich ein Versehen gewesen, was allenfalls eine durchschnittliche Fahrlässigkeit bedeute.
Hinzu komme außerdem, dass die verschiedenen Zapfanlagen der Tankstellen zu dem besagten Zeitpunkt für den Versicherten schlecht zu unterscheiden gewesen wären, da ein neuer Dieselkraftstoff auf den Markt gekommen sei. In diesem Zusammenhang waren die Zapfsäulen an der Tankstelle nicht entsprechend deutlich kenntlich gemacht.
Somit falle laut Meinung der Richter der Schaden sehr wohl in den Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung und der darin enthaltenen Leistungen. Die Versicherungsgesellschaft muss dem Kunden den Schaden in voller Höhe ersetzen.