Informa Risk and Fraud: Was Käufer, Halter und Fahrer wissen müssen
Das frühere Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft wird seit dem Jahr 2011 von der informa insurance Risk and Fraud GmbH geführt. Es handelt sich um eine Art „SCHUFA der Versicherungen“, die nach Angaben der Branche vorwiegend der Betrugsprävention dienen soll. Wer durch seltsame Schadensmeldungen auffällt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das HIS bezieht sich nicht nur auf die KFZ-Versicherung, sondern erfasst auch andere Sparten. Relevant sind z. B. Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen, Hausratversicherungen und Rechtsschutzversicherungen.
Das HIS wurde bereits 1993 ins Leben gerufen und 2011 – nicht zuletzt aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen – reformiert. Die Versicherer prüfen mit dem System die Angaben in Versicherungsanträgen und nutzen Information bei Versicherungsfällen mit Manipulationsverdacht.
Rechtfertigung des HIS
Die Versicherer rechtfertigen die Kollektiv-Datenbank mit der Betrugsprävention. Sie verweisen darauf, dass private Versicherer im Gegensatz zu gesetzlichen Versicherern das mit einem Versicherungsvertrag übernommene Risiko korrekt einschätzen müssen. Dazu, so die Darstellung der Versicherungswirtschaft, seien korrekte Informationen zu Vorschäden, Vorerkrankungen und bestehenden Verträgen notwendig. Nur dann ließe sich eine korrekte Verteilung des Einzelrisikos auf die Versichertengemeinschaft und eine risikoadäquate Beitragsermittlung gewährleisten.
Die Versicherer melden bestimmte Ereignisse an die Auskunftei. Insbesondere werden gemeldet: Atypische Schadenhäufigkeiten, besondere Schadenfolgen, erschwerte Risiken und Auffälligkeiten im Schaden/Leistungsfall.
Die Informa Insurance Risk an Fraud GmbH hat auf ihrer Internetseite einige weitergehende Informationen zu den Anlässen für Meldungen an die Warndatei veröffentlicht. Nicht alle Detailinformationen beziehen sich auf de KFZ-Versicherung. In der Rechtsschutzversicherung liegt demnach eine atypische Schadenhäufigkeit vor, wenn binnen zwölf Monaten mindestens vier Versicherungsfälle gemeldet werden.
Die Hinweis-Kategorie „besondere Schadenfolgen“ ist für die KFZ-Versicherung besonders relevant. Eine Meldung erfolgt zum Beispiel.wenn ein Schaden am Fahrzeug nicht tatsächlich repariert, sondern lediglich fiktiv auf Gutachterbasis abgerechnet wird. Versicherungsbetrüger nutzen Abrechnungen auf Gutachterbasis häufig, um einen Schaden von mehreren Versicherungsunternehmen regulieren zu lassen und daraus Profit zu schlagen.
Eine Meldungsgrundlage in der Kategorie „erschwertes Risiko“ liegt in der Berufsunfähigkeitsversicherung z. B. Vor, wenn der Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller einen besonders gefährlichen Beruf ausübt oder unter einer risikorelevanten Vorerkrankung leidet.
Die Informationen zur Kategorie „Auffälligkeiten im Leistungsfall“ sind besonders knapp bzw. wenig konkret gehalten. Demnach werden solche Auffälligkeiten an das HIS gemeldet, die nach „abschließender Gesamtbetrachtung des Sachbearbeiters eine Erheblichkeitsschwelle überschreiten“. Die Versicherungswirtschaft führt dafür spartenspezifische Kriterienkataloge, in denen „unterschiedlich gewichtete, betrugsgeneigte Auffälligkeiten“ aufgeführt sind.
Typische Beispiele für HIS-Meldungen in der KFZ-Versicherung
Ein beliebter Anlass zum Versicherungsbetrug sind Hagelschäden. Offenbar kommt es nach der Regulierung eines Hagelschadens am KFZ auffällig häufig zum raschen Wechsel des Versicherers. Versicherungsbetrüger werden mit dem bereits abgegoltenen Hagelschaden bei ihrem neuen Versicherer dann abermals vorstellig. In diesen Fällen werden die Schäden nicht tatsächlich repariert, sondern auf Gutachterbasis abgerechnet. Die Versicherer melden derartige Schäden aber einer gewissen Höhe deshalb an das HIS. Der neue Versicherer kann sich dann einfacher gegen den Betrugsversuch schützen.
Auch „Autobumser-Banden“ sind im Visier der Versicherer. Gewerbsmäßige Betrüger prellen Versicherer Jahr für Jahr um hohe Beträge, indem sie Autounfälle fingieren und sich die entstandenen Schäden von der Versicherung ersetzen lassen. Auch hier wird meistens eine Abrechnung auf Gutachterbasis bevorzugt. Personen können deshalb an das HIS gemeldet werden, wenn sie an einem auffälligen Schadensfall beteiligt sind. Die Bandenmitglieder treten in unterschiedlichen Rollen auf: Sie können als Fahrer, Versicherungsnehmer oder Zeuge beteiligt sein.
Selbstauskunft für Versicherte und Fahrzeug
Jeder Verbraucher hat das Recht auf Auskunft über die zur eigenen Person im HIS gespeicherten Daten. Auskünfte werden ausschließlich in schriftlicher Form erteilt. Für Auskünfte über die eigene Person ist nicht mehr erforderlich als die Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschriften der letzten fünf Jahre.
Auskünfte zu Fahrzeugen sind nur für den Halter des Fahrzeugs möglich. Für diese Auskünfte müssen zusätzlich die Fahrzeugidentifikationsnummer und das KFZ-Kennzeichen angegeben werden. Zudem muss eine Kopie des Fahrzeugscheins beigelegt werden. Eine Auskunft pro Jahr ist kostenfrei. Für mehrmalige Auskünfte innerhalb eines Jahres kann eine Gebühr erhoben werden, wie es auch bei Wirtschaftsauskunfteien der Fall ist.
Autokäufer können den (privaten) Verkäufer um das Einholen einer Auskunft zum Fahrzeug bitten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Weigert sich der Verkäufer allerdings beharrlich und ohne triftigen Grund, sollte das als Alarmsignal verstanden werden.
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