Die KFZ-Versicherung besteht aus zwei Teilen. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Dabei kann es sich um Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden handeln. Die KFZ-Haftpflicht schützt damit nicht nur den Versicherungsnehmer selbst (vor ruinösen Forderungen Geschädigter), sondern auch Geschädigte (vor der wirtschaftlichen Überforderung und Insolvenz des Versicherungsnehmers). Die Kaskoversicherung hingegen schützt ausschließlich den Versicherungsnehmer vor Schäden am Fahrzeug.
Die KFZ-Haftpflicht als öffentliches Gut?
Im speziellen Fall der KFZ-Versicherung geht die Haftpflichtkomponente in ökonomischer Hinsicht über die Bedeutung einer (Privat-)Haftpflichtversicherung hinaus. Der Besitz einer KFZ-Haftpflicht ist in Deutschland obligatorisch. Wer – in welcher Position auch immer – Schäden durch ein anderes KFZ erleidet, kann sich sicher sein, bei Schadenersatzforderungen auf eine Versicherung zugreifen zu können. Einige wenige Ausnahmen gibt es allerdings, diese ändern aber nichts am Wesen der KFZ-Haftpflicht an sich.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung erfüllt damit die Funktion eines öffentlichen Gutes. Öffentliche Güter sind solche, die von jedem benutzt werden, ohne dass für die Nutzung ein ummittelbares Entgelt erhoben wird. Beispiele für öffentliche Güter sind z. B. Parks, öffentliche Strände etc. Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt (z. B. Als Fußgänger), profitiert von der obligatorischen Haftpflichtversicherung, die potenzielle Unfallgegner besitzen müssen. Bezahlt werden die Leistungen der KFZ-Haftpflicht von Autofahrern. Auch diese profitieren aber von der Versicherungspflicht. Gäbe es diese nicht, könnten auch Besitzer einer KFZ-Haftpflicht mit der Insolvenz eines Unfallgegners konfrontiert werden.
Schutz vor existenziellen Forderungen
Wäre die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht per Gesetz vorgeschrieben, wäre sie mindestens ebenso unverzichtbar wie Privathaftpflichtversicherungen. Schäden an Dritten oder ihrem Vermögen können besonders im Straßenverkehr relativ schnell existenzielle Größenordnungen erreichen. Muss nur ein Unfallopfer ein halbes Jahr auf der Intensivstation betreut und anschließend mit Reha-Maßnahmen therapiert werden, laufen Kosten im sechs- bis siebenstelligen Bereich an.
Die KFZ-Haftpflicht schützt genauso wie eine Privathaftpflichtversicherung gegen Forderungen Dritter in existenziell bedrohlichen Größenordnungen. Sie gehört damit zu den klassischen Risikoversicherungen ohne kapitalbildende Komponente. Die Beiträge sind dementsprechend gemessen am maximalen Haftungsrisiko des Versicherers gering, was auf die moderate Eintrittswahrscheinlichkeit großer Schadensereignisse zurückzuführen ist.
Kaskoversicherung schützt vor finanziellem Verlust
Einen ganz anderen Charakter hat die Kaskoversicherung. Ihr Schutz beschränkt sich auf den Versicherungsnehmer, der bei Schäden und im Verlustfall mit Ersatz rechnen kann. Eine Kaskoversicherung ähnelt eher einer Hausratversicherung. Diese ist durchaus wichtig, aber nicht so existenziell wie eine Haftpflichtversicherung.
Ob eine Kaskoversicherung zwingend notwendig ist und – falls ja – woran diese Notwendigkeit festzumachen ist, wird unter Fachleuten kontrovers diskutiert. Häufig ist die Auffassung zu lesen, dass sich der Versicherungsschutz umso mehr lohnt, je teurer das versicherte Fahrzeug ist. Analog dazu wird auch immer wieder behauptet, Hausratversicherungen lohnten sich vor allem für Haushalte mit üppiger Ausstattung. Beides könnte nur die halbe Wahrheit sein. Die Tragweite eines Schadenereignisses für den Geschädigten hängt maßgeblich vom relativ erlittenen Verlust ab, also dem Schaden in Relation zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Für einen mittellosen Studenten kann der Verlust einer „Rostlaube“, die für die Bewältigung des Alltags unverzichtbar ist, gravierender sein als der Verlust eines Mittelklassewagens für ein ausgesprochen gut situiertes Seniorenpaar.