Kurztarife und Rückbeiträge
Kurztarife
Bei Versicherungsverträgen mit sehr kurzer Dauer übersteigt der Beitrag in der Regel den rechnerischen, anteiligen Jahresbeitrag. Für einen Versicherungszeitraum für vier Wochen, wie er häufig für Urlaubsfahrten vereinbart wird. Verlangen die meisten Versicherer 15 Prozent des Jahresbeitrages, einige (durch Mindestbeträge) sogar deutlich mehr.
Der Kostenaufschlag resultiert aus Fixkosten, die Versicherungsunternehmen in ihrer Kalkulation auf jeden Vertrag umlegen. Diese Fixkosten wirken sich bei absolut betrachtet niedrigen Beiträgen besonders stark aus. Bei drei Monaten Vertragsdauer sind 30% des rechnerischen Jahresbeitrags üblich, bei sechs Monaten 60% und bei neun Monaten 80%.
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Rückbeiträge
Endet ein Versicherungsvertrag vorzeitig, stehen dem Versicherungsnehmer anteilige Rückbeiträge zu. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Versicherer den Vertrag nach einem Schadenfall kündigt oder das versicherte Fahrzeug veräußert bzw. verschrottet/dauerhaft und ohne Ruheversicherung stillgelegt wird (Wagniswegfall). Nach einem Verkauf des Fahrzeugs gilt der Vertrag zudem als gekündigt, wenn der Käufer eine neue Versicherung abschließt und das Fahrzeug mit dieser zulässt.
Die Abrechnung der Rückbeiträge erfolgt tagesgenau, wenn der Versicherungsschutz mehr als ein Jahr lang bestanden. Schließt der Versicherungsnehmer im selben Versicherungsjahr eine neue Versicherung ab, werden die Rückbeiträge auf den neuen Vertrag angerechnet. Bestands der Versicherungsschutz weniger als ein Jahr lang, erfolgt eine Abrechnung nach Kurztarif, was für den Versicherungsnehmer ungünstiger ist.