Leistungsmerkmale von Kfz-Tarifen
Bei der Kfz-Versicherung und der Kaskoversicherung für das Auto werden zahlreiche verschiedene Tarife angeboten. Unterschiedliche Leistungsmerkmale werden dabei zu Paketen geschnürt, aus welchen der Fahrzeughalter dann „seinen“ Tarif wählen kann. Welche Leistungsmerkmale von Kfz-Tarifen wirklich sinnvoll sind oder nicht und welche verschiedene Tarifpunkte es in diesem Bereich überhaupt gibt, darüber soll unser Ratgeber Aufschluss geben.Themenübersicht
Die Deckungssummen bei der Kfz-Versicherung
Die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sind wichtige Inhalte des Tarifs der Kfz-Haftpflicht. So ist die Haftpflichtversicherung selbst für das Auto zwar zwingend vom Gesetzgeber vorgegeben, für die Höhe der Deckungssummen hingegen gibt es nur eine sehr niedrige Vorgabe. D. h.- die Mindestsummen für Personenschäden liegen bei nur 7,5 Millionen Euro.
- Die Mindestsummen für Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro und
- die Mindestsumme für Vermögensschäden bei lediglich 50.000 Euro.
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Aber Autofahrer können sich hier sehr schnell verrechnen. Zwar kann die Wahl niedriger Deckungssummen beim Tarif für die Kfz-Versicherung einen niedrigen Beitrag bewirken. Dafür muss der Versicherte dann all die Schäden, welche über den vertraglich vereinbarten Deckungssummen liegen, selbst übernehmen.Modellhaftes Beispiel
Ein Autofahrer zahlt nur 150 Euro im Jahr für seine Kfz-Versicherung, weil er niedrige Deckungssummen von nur 7,5 Millionen Euro für Personen- und 2 Millionen Euro für Sachschäden abgeschlossen hat. Es kommt zu einem schweren Unfall auf einer Schnellstraße, welchen der Versicherte verursacht hat. Dabei kommt es zu einem Sachschaden von 3 Millionen Euro. Die Kfz-Haftpflicht zahlt dann nur den Teil der Zeche, welche über den Tarif im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Für die restliche eine Million Euro muss der Versicherte selbst aufkommen. Die Regulierung des Schadens übernehmen die Kfz-Versicherungen dann zwar häufig, fordern aber den überschüssigen Betrag wieder vom Fahrzeughalter zurück und nehmen ihn damit in Regress. Zu empfehlen ist ein möglichst hoher Schutz bei den Deckungssummen und gerade in diesem wichtigen Bereich der Kfz-Haftpflicht weniger auf die Höhe der Beitragsersparnis zu achten. Experten gehen von einer guten Absicherung aus, wenn die Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden bei 100 Millionen Euro liegen und für Personenschäden bei 8 Millionen Euro. Es gibt Kfz-Versicherungen, welche für die Deckungssummen entweder eine pauschale Deckung anbieten, ganz egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Auch hier ist eine möglichst hohe Deckungssumme zu empfehlen. Daneben gibt es Kfz-Versicherer, welcher eine unbegrenzte Deckung in ihrem jeweiligen Kfz-Tarif anbieten. Dies ist natürlich vorteilhaft für die Versicherten, da sie so davon ausgehen können, dass der Autoversicherer die Schäden auf jeden Fall übernimmt, egal wie hoch diese auch sein mögen.Unterschiedliche Zahlungsweisen bei der Autoversicherung
Bei der Kfz-Versicherung kann im Tarif gewählt werden, welche Zahlungsweisen gewünscht wird. Dies kann eine monatliche, eine vierteljährliche, halbjährliche oder eine jährliche Zahlungsweise sein. Zwar mögen sich eine halbjährliche oder jährliche Zahlung für nicht wenige Autofahrer nach einem hohen Betrag für die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung anhören aer es gilt: Je länger die Zahlungsintervalle gewählt werden, desto günstiger wird es dann auch, je nach gewähltem Kfz-Tarif. D. h. wer den Beitrag für seine Kfz-Versicherung jährlich bezahlt, hat zwar auf ein Mal einen hohen Betrag zu stemmen, erhält dafür jedoch meist eine deutliche Ersparnis gegenüber den Versicherten, welche den Beitrag für ihre Kfz-Haftpflicht und ihre Kasko vierteljährlich oder gar nur monatlich überweisen. Die Beitragsersparnis kann hierbei sehr hoch sein, was für Autofahrer einen großen finanziellen Vorteil bieten kann. Deshalb kann es sich lohnen, über das Jahr hinweg monatlich Geld zurück zu legen, um dann, wenn die Kfz-Versicherung wieder fällig wird, direkt den Beitrag für das gesamte Jahr bezahlen und die Beitragsersparnis dafür in Anspruch nehmen zu können.Neue Versicherung gesucht? Dann jetzt hier anfragen:
Schutz bei Tierschäden
Die Wahl des Schutzes bei Tierschäden gehört bei den Kfz-Tarifen in den Bereich der Kaskoversicherung. Hier sind je nach Vertrag die Schäden durch Unfälle mit Tieren abgesichert. Ob eine solche Absicherung notwendig ist, hängt vor allem davon ab, in welchem Gebiet man wohnt bzw. mit dem Auto unterwegs ist. In Regionen, in welchen es kaum zu Unfällen mit Tieren kommt und beispielsweise keine Wildunfälle vorkommen, lohnt sich dies nicht unbedingt. Aber gerade in Gegenden, in denen Unfälle mit Wildschweinen, Rehen etc. an der Tagesordnung sind, ist eine solche Absicherung über den jeweiligen Kfz-Tarif auf jeden Fall empfehlenswert.Übernahme von Schäden durch Marderbisse
Der Schutz vor Marderbissen und deren finanzielle Folgen ist oftmals nicht in der Kaskoversicherung enthalten. Zumindest nicht in den Regionen, in welchen es häufig zu Befall und Bissen von Mardern kommt. Doch die Folgen eines solchen Marderbisses am betroffenen Auto selbst und mögliche Folgeschäden wie Unfälle aufgrund von defekten Bremsen wegen eines solchen Bisses, sind eine teure Angelegenheit. Deshalb ist in Gebieten, in denen Marderschäden zum Alltag gehören, ein solcher Versicherungsschutz und damit das entsprechende Leistungsmerkmal im Kfz-Tarif zu empfehlen. Selbst wenn dies auf den ersten Blick teuer erscheint – am Ende ist man bei Schäden und Folgen von Marderbissen dann auch wirklich abgesichert und muss nicht selbst für die Kosten aufkommen.Bei Neuwagen ist die Neuwertentschädigung empfehlenswert
Wer sich einen neuen Wagen kauft, der sollte vielleicht darüber nachdenken, eine Neuwertentschädigung in seinem Kfz-Tarif aufzunehmen. In den ersten Jahren verliert ein Neuwagen drastisch an Wert. Geschieht dann ein Unfall, oder das Fahrzeug wird entwendet, ersetzt die Kfz-Versicherung in der Regel nur den Zeitwert. Dieser ist bereits wenige Monate nach dem Kauf eines neuen Autos deutlicher geringer als noch in dem Moment, als das Fahrzeug bei der Erstzulassung ein Neuwagen war. Wird in der Kfz-Versicherung eine Neuwertentschädigung gewählt, erhält der Versicherte für sein Fahrzeug den Wert des Neuwagens ersetzt, wenn es bei einem Unfall zu einem Totalschaden kommt, oder das Fahrzeug gestohlen wird. Je nach Vertragsbedingungen gilt die Neuwertentschädigung zwischen einem halben Jahr und zwei Jahren nach der ersten Zulassung des Fahrzeugs. Zu empfehlen ist es, eine Neuwertentschädigung abzuschließen in seinem Versicherungsvertrag, welche eine möglichst lange Laufzeit hat. D. h. sind 24 Monate bei dem Autoversicherer möglich, sollten diese 24 Monate auch in Anspruch genommen werden. Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls rechnet sich dies gerade bei Neuwagen, die einen hohen Anschaffungspreis, aber zugleich auch einen hohen Wertverlust binnen der ersten Jahre haben, erheblich.Schadensübernahme trotz grober Fahrlässigkeit
Eine grobe Fahrlässigkeit ist im Straßenverkehr schnell begangenen. Man baut einen Unfall, dessen Verursachung als grob fahrlässig eingestuft wird bspw. durch das Überfahren einer roten Ampel und es kommt in dessen Folge zu einem Verkehrsunfall. Die Schäden, die aus einem solchen Unfall mit grober Fahrlässigkeit entstehen, werden dann meist nicht von der Kfz-Versicherung übernommen oder zumindest nur zum Teil. Der Fahrzeughalter hat jedoch die Möglichkeit, bei der Auswahl der Leistungsmerkmale für den Kfz-Tarif zu entscheiden, dass er auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Damit fallen Unfälle, welche unter grober Fahrlässigkeit entstehen, in die Schadensübernahme des Autoversicherers und gehen nicht mehr zu Lasten des Versicherten selbst. Aber es gibt hierbei Ausnahmen, selbst beim „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Dies sind bspw. das Fahren unter Alkoholeinfluss und/oder Drogen. Dazu gehört ebenfalls, wenn das Fahrzeug gestohlen wird, weil der Zündschlüssel im Schloss steckte. Hier können die Kfz-Versicherer trotz des vereinbarten Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit die Übernahme des Schadens verweigern. Ein bisschen selbst aufpassen und sich zurückhalten, müssen die Autofahrer dann schon, selbst wenn die Einrede bei grober Fahrlässigkeit aus dem Versicherungsvertrag gestrichen wird!Rabattschutz = die Schadenfreiheitsklasse bleibt gleich
Der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung wird oft mit dem Rabattretter verwechselt, doch das eine hat mit dem anderen nur sehr wenig zu tun. Beim Rabattretter, den immer weniger Kfz-Versicherer anbieten, wird nach einem Unfall zwar die Schadenfreiheitsklasse angehoben, doch die Höhe des Beitrags bleibt gleich. Beim Rabattschutz hingegen kommt es im Folgejahr eines Unfalls gar nicht erst zu einer Einstufung in einer höheren Schadenfreiheitsklasse. Sondern der bisherige Schadenfreiheitsrabatt wird durch den Rabattschutz beibehalten. Dabei hängt es vom Versicherungsvertrag ab, ob der Schutz nur für einen Unfall oder eine Schadensübernahme gilt, oder für mehrere innerhalb eines Versicherungsjahres oder innerhalb eines bestimmten vertraglich festgelegten Zeitrahmens. Href fehltDie nicht immer beliebte Werkstattbindung
In der Kfz-Versicherung spielt die Werkstattbindung oft eine große Rolle. Der Grund hierfür ist einfach: Die Versicherer haben bestimmte Werkstätten, mit denen sie Verträge abgeschlossen haben und dadurch dort günstigere Reparaturen an Unfallwagen durchgeführt bekommen. Versicherte können durch das Leistungsmerkmal Werkstattbindung in ihrem Kfz-Tarif je nach Autoversicherer einiges an Geld sparen. Nicht immer lohnt sich diese feste Bindung an eine Vertragswerkstatt aber auch wirklich für den Versicherten. Doch ist der Rabatt, den er so für seine Kfz-Versicherung erhält, hoch, kann sich die Aufnahme der Werkstattbindung für den Fahrzeughalter finanziell tatsächlich lohnen. Nur sollte sich der Versicherte dessen bewusst sein, dass er nach Unfällen oder Beschädigungen dann wirklich nur die vom Autoversicherer angebotenen Vertragswerkstätten nutzen kann. Fährt er dann woanders hin, beispielsweise weil keine solche vertraglich vereinbarte Kfz-Werkstatt in der Nähe ist, kann es sein, dass ein Teil der Kosten dann selbst getragen werden muss. Deshalb ist die Werkstattbindung nicht immer unbedingt allzu beliebt bei Versicherten. Es kommt darauf an, hier wirklich gut zu rechnen, ob die Ersparnis die Werkstattbindung im Kfz-Tarif wirklich rechtfertigt.Die Klausel Neu für alt
Ein Leistungsmerkmal in der Kfz-Versicherung, das nicht unter den Tisch fallen gelassen werden sollte, ist das Streichen der Klausel Neu für alt. Hierbei geht es darum, dass bei gebrauchten Fahrzeugen nach einem Unfall nicht ebenfalls gebrauchte, sondern fabrikneue Teile eingebaut werden. Dies führt natürlich zu einer Steigerung des Werts des versicherten Wagens. Der Kfz-Versicherer nimmt für diese Wertsteigerung dann die entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag in Anspruch und zieht Neu für alt ab. Ansonsten erfolgt die Schadensregulierung nur bis zu dem Fahrzeugwert, der vor dem Unfall oder anderen, das versicherte Fahrzeug beschädigende Ereignis, vorhanden war. Bei der Wahl des richtigen Kfz-Tarifs ist es zu empfehlen auf die Klausel „Neu für alt“ zu verzichten, selbst wenn dies auf den ersten Blick ein die Autoversicherung günstiger machendes Leistungsmerkmal sein mag.Umweltschäden als Teil des Kfz-Tarifs
Ein Unfall wird verursacht, und es entstehenden dabei Schäden an der Umwelt. Die Kosten hierfür müssen vom Unfallverursacher getragen werden. Die Kfz-Versicherung übernimmt diese dann, wenn die Regulierung von Umweltschäden ein Teil der Leistungsmerkmale des eigenen Versicherungsvertrags ist. Oder aber sogar eine ergänzende Kfz-Umweltschadenversicherung abgeschlossen wurde. Diese übernimmt die Kosten, wenn Schäden verursacht wurden, aus denen öffentlich-rechtliche Ansprüche entstehen. Das heißt, wenn das versicherte Fahrzeug Schäden verursacht in Schutzgebieten für Vögel, Flora und Fauna oder an Pflanzen und Tieren, die geschützte Arten darstellen. Dabei werden die Kosten für den Schaden selbst übernommen von der Umweltschadenversicherung, wie zudem die Kosten für die Erstellung der jeweils benötigten Gutachten. Die Kfz-Umweltschadenversicherung übernimmt Schäden in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR, in welchen entweder die EU-Umwelthaftungsrichtlinie Geltung hat oder zumindest eine sinngemäße Anwendung dieser Richtlinienvorgabe vorhanden ist. Der Autoversicherer übernimmt die Schadensregulierung gemäß der Umwelthaftungsrichtlinie der Europäischen Union, darüber hinausgehende Regulierungen aufgrund von in den jeweiligen Ländern gesetzlich weitergehenden Gesetze, gibt es jedoch nicht.Schadenrückkauf in der Kfz-Versicherung
Ein Unfall wird verursacht – ein Rabattschutz jedoch vorab nicht vereinbart. Für den Versicherten bedeutet dies normalerweise der Fall in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Mitunter handelt es sich dabei nur um Bagatellschäden, die einen selbst reguliert unter dem Strich günstiger kommen, als das Abrutschen in eine höhere Schadensfreiheitsklasse und damit zugleich entsprechend höhere Beiträge für die Kfz-Versicherung. Damit solche kleinen Schäden durch einen Schadenrückkauf selbst bezahlt werden und damit eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse verhindert werden kann, ist es wichtig, dass das entsprechende Leistungsmerkmal im vereinbarten Kfz-Tarif vorhanden ist. Dies mag nicht für jeden lohnenswert erscheinen, aber gerade in den ersten Jahren der Kfz-Versicherung, in welchen sowieso noch eine hohe Schadensfreiheitsklasse vorhanden ist, kann sich das Abfangen eines Sturz in die nächsthöhere Stufe durch den Schadenrückkauf finanziell sehr lohnen für den Versicherten.Müssen Glasbruchschäden wirklich extra versichert werden?
Schäden am Glas eines Autos, egal ob Fenster oder Scheinwerfer, müssen nicht extra abgesichert werden. Glasbruchschäden sind in der Teilkaskoversicherung enthalten. Je nach Autoversicherer werden solche Schäden sogar ohne Einbeziehung des sonst vereinbarten Selbstbehalts der Kaskoversicherung übernommen. Dies hat für Autofahrer den Vorteil, dass dieses Leistungsmerkmal im Kfz-Tarif nicht noch zusätzliche Kosten aufwirft bei Eintreten eines solchen Schadenfalles.Erweiterungsklausel bei Elementarschäden
Wer viel in Skigebiete und Regionen mit viel Schnee verreist, sollte bei seinem Kfz-Tarif über die Erweiterungsklausel bei Elementarschäden nachdenken. Damit sind Schäden am Fahrzeug auch dann abgedeckt, wenn es durch Lawinen beschädigt oder zerstört wird. Für den Alltag und das Reisen in Regionen ohne Berge und Schnee wird eine solche zusätzliche Klausel bei den Elementarschäden jedoch kaum benötigt werden.Schutzbrief erweitert die Leistungen der Versicherung
Der Schutzbrief in der Kfz-Versicherung stellt einer Erweiterung der Versicherungsleistungen dar. Das bedeutet, im Fall von Unfällen, Diebstahl oder Pannen gibt es erweiterte Leistungen, die je nach Versicherungsgesellschaft ganz unterschiedlich sein können. U. a. können die- Unfallhilfe und Pannenhilfe sein,
- die Fahrzeugabholung und das Abschleppen des versicherten Autos,
- der Versand von Ersatzteilen ins Ausland und vieles mehr.
Surftipp: Der Kfz-Schutzbrief
Ist eine Fahrerunfallversicherung notwendig?
Eine Fahrerunfallversicherung sichert die Schäden von Fahrzeuginsassen und Folgekosten ab. Sowohl wenn der Unfall nicht vom Fahrer selbst verursacht wurde, kann es sein, dass die Mitfahrer Ansprüche finanzieller Art gegen diesen geltend machen wollen. Die Fahrerunfallversicherung übernimmt die Kosten und Schäden sowohl bei einem nicht verschuldeten, wie zugleich bei einem vom Fahrer selbst verschuldeten Unfall. Wichtig ist bei der Fahrerunfallversicherung eines: Wurde bereits eine Unfallversicherung seitens des Fahrers abgeschlossen, ist eine solche zweite Versicherung bzw. ein solches Leistungsmerkmal als Teil der Kfz-Versicherung nicht notwendig. Dies würde sonst eine Doppelversicherung bedeuten, die Geld kostet, aber keine doppelte Absicherung darstellt. Da Versicherungen grundsätzlich immer nur einmal leisten, selbst wenn eine Leistung doppelt versichert wurde.GAP-Klausel wichtig für geleaste Autos!
Bei der GAP-Klausel geht es um eine Versicherung, die ergänzend für das Nutzen von Leasingfahrzeugen abgeschlossen werden kann. Dabei tritt die GAP-Deckung in Kraft, um eine finanzielle Brücke zu schlagen zwischen dem Ablösewert, den das Fahrzeug im Leasingvertrag hat und dem Wert der Wiederbeschaffung des Autos bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl. Für Autofahrer, welche ihr Fahrzeug nicht kaufen, sondern nur leasen, ist Abschluss einer solchen GAP-Deckung wichtig. Sie sind sonst, bei einem Diebstahl oder im Falle eines Totalschadens des geleasten Fahrzeugs dazu verpflichtet, den Ablösewert zu bezahlen, welcher im Vertrag vorgesehen ist. Ist dieser jedoch höher als der Zeitwert, was bei Leasingverträgen in Deutschland in der Regel der Fall ist, muss der Kunde des Leasingfahrzeugs den Differenzbetrag selbst bezahlen. Um dies zu verhindert, ist die GAP-Klausel ein wichtiges Leistungsmerkmal im Kfz-Tarif, wenn ein Auto geleast wird.Die für Urlauber wichtige Mallorca-Police
Die Mallorca-Police gilt bei weitem nicht nur auf der spanischen Insel, sondern überall in Europa, inklusive der Kanaren und der am Mittelmeer gelegenen Länder. In diesem Leistungsmerkmal zur Kfz-Haftpflicht geht es um Leihautos, welche im Ausland gemietet werden und mit denen bei einem vom Versicherten verursachten Unfall Dritte zu Schaden kommen. Die Mallorca-Police reguliert dabei nicht die Schäden selbst, sondern nimmt zugleich eine Erhöhung der im jeweiligen Land geltenden Summen für die Deckung von- Sach-,
- Personen- und
- Vermögensschäden vor.
Der wichtige Auslandsschadensschutz
Der Auslandsschadenschutz ist für Urlauber und Autofahrer, die sich oft im Ausland aufhalten, ein wichtiger Punkt. Je nach Versicherer wird er Auslandsschadenschutz in der Kfz-Haftpflicht sogar kostenlos angeboten. Wichtig bei diesem Schutz ist die Tatsache, dass die Deckungssummen für Personen-, Vermögens- und Sachschäden im Ausland nicht immer so hoch sind wie hierzulande, sondern zum Teil sogar deutlich niedriger liegen. Um dennoch gut abgesichert zu sein im Falle eines Unfalls, ist ein Auslandsschadenschutz zu empfehlen.Welche Leistungsmerkmale sind bei der Wahl des Kfz-Tarifs sinnvoll?
Von den genannten Tarifmerkmalen in der Kfz- und Kaskoversicherung benötigt nicht jeder Autofahrer jedes Leistungsmerkmal gleichermaßen. Bei der Wahl des eigenen Kfz-Tarifs ist es deshalb entscheidend, sich zu überlegen:- Was brauche ich wirklich?
- Was brauche ich eventuell?
- Was benötige ich überhaupt nicht?