Ausschlüsse
Auch in der KFZ-Umweltschadenversicherung existieren Leistungsausschlüsse. Ausgeschlossen sind gemäß A.1.5 Kfz-USV im Einzelnen:
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch Vorsatz
- Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umweltschäden
- Ausbringungsschäden
- Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen
- Vertragliche Ansprüche
Nachfolgend werden erklärungsbedürftige Ausschlüsse anhand der ergänzenden Versicherungsbedingungen kurz erläutert.
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Unvermeidbare Umweltschäden
Nicht versichert sind gemäß A.1.5.2 Schäden, die
„durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen“.
Ausbringungsschäden
Nicht versichert sind gemäß A.1.5.3 Schäden, die
„durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche UND unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.“
Vertragliche Ansprüche
Gehen Ansprüche aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung über die gesetzliche Verpflichtung des VN hinaus, besteht für diese Ansprüche kein Versicherungsschutz.