Kfz-Versicherung wechseln

Neigt sich der November dem Ende, rühren die Kfz-Versicherer kräftig die Werbetrommel. Denn schließlich können Autofahrer bis zum 30. November Ihre alte Versicherung kündigen und eine neue abschließen. Ohne Kündigung verlängert sich Ihr alter Vertrag automatisch um ein Jahr. Mit einem Blick auf die Angebote der Kfz-Versicherer lässt sich durch einen Versicherungswechsel mitunter viel Geld sparen, mitunter mehrere hundert Euro pro Jahr!

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    Dennoch gibt es einiges zu beachten, damit der Kfz-Versicherungswechsel reibungslos über die Bühne geht. Denn: Nicht immer ist das günstigste Angebot auch das Beste. Und schon gar nicht sollte der alte Vertrag voreilig gekündigt werden. Preise und Leistungen des Versicherers sollten jährlich aufs Neue unter die Lupe genommen werden. Unsere Checkliste verrät Ihnen, wie der Wechsel der Autoversicherung ohne Probleme gelingt.

    Wann kann man die Kfz-Versicherung wechseln?

    Fristen beim Kfz-Versicherungswechsel: Stichtag

    Häufig stellen Kfz-Versicherer eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende. Entsprechend muss die Kündigung dem bisherigen Versicherer am 30. November vorliegen. Wichtig zu beachten, damit der Kfz-Versicherungswechsel reibungslos klappt: Dem Versicherer muss die Kündigung tatsächlich spätestens am 30.11. als Stichtag eingegangen sein, auch dann, wenn es sich dabei um ein Wochenende oder einen Feiertag handelt! Lediglich einige Versicherer akzeptieren an arbeitsfreien Tagen einen verspäteten Eingang bis zum 1. oder 2. Dezember. Auf diese Kulanz sollten Sie sich allerdings nicht verlassen.

    Nicht immer zählt der 30. November als letzte Frist, um die Kfz-Versicherung kündigen und wechseln zu können. Einige Versicherer richten sich für den Stichtag stattdessen nach dem Datum des Vertragsabschlusses. Auch hier gilt als letzter Kündigungstermin ein Monat und ein Tag davor. Wer also beispielsweise seine Kfz-Versicherung zum 1. Mai aufgenommen hat, muss bis zum 31. März gekündigt haben.

    Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist nur dann möglich, wenn vor der Versicherungskündigung bereits die Versicherungsbestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorliegt. Diese Regelung liegt darin begründet, dass eine Haftpflichtversicherung für jeden Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben ist. Von dieser Regelung ausgenommen sind natürlich Fahrzeuge, die stillgelegt oder verkauft werden sollen. Dann ist auch eine Einhaltung der sonstigen Kündigungsfristen hinfällig.

    Verlängerte Frist durch Sonderkündigungsrecht

    Millionen Kfz-Versicherungskunden können ein Sonderkündigungsrecht einsetzen und damit von einer verlängerten Kündigungsfrist beim Kfz-Versicherungswechsel profitieren. Dieses Sonderrecht gilt für alle Fahrzeughalter, die von einer Beitragserhöhung oder Veränderung der Typen- bzw. Regionalklasse betroffen sind. In diesem Fall verlängert sich die Frist für die Kündigung der Kfz-Versicherung um einen weiteren Monat, also bis zum 31.Dezember.

    Das Sonderkündigungsrecht für Kfz-Versicherungen gilt auch, wenn über die Änderungen erst nach dem 30. November informiert wird. Erhalten Sie die Beitragserhöhung erst im neuen Jahr, lässt sich rückwirkend zum 31. Dezember wechseln.

    Im Durchschnitt verteuerten sich die Kfz-Versicherungen um 5 Prozent. Ein Kfz-Versicherungswechsel mit vorherigem Versicherungsvergleich lohnt sich also für die meisten Versicherungsnehmer.

    Kfz-Versicherung kündigen und wechseln nach Schadensfall

    Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen auch im Schadensfall zu. Innerhalb von vier Wochen nach der Bearbeitung des Schadens können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird jedoch trotz des Wechsels automatisch hochgestuft. Aufgrund unterschiedlicher SF-Rabatte kann der Umstieg zu einem anderen Versicherer dennoch finanziell lohnenswert sein.

    Keine Kündigungsfrist gilt ebenso bei einer Neuzulassung sowie einem Fahrzeugwechsel. Mit Abmeldung des alten Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle endet der Versicherungsschutz. Danach darf der neue Versicherer frei gewählt werden.

    Kfz-Versicherung kündigen und wechseln nach Fahrzeugwechsel

    Der Kauf eines neuen Fahrzeugs stellt einen weiteren legitimen Grund für den Wechsel der Kfz-Versicherung dar. Hierfür ist keine Kündigungsfrist zu beachten. Beim Kfz-Versicherungswechsel wegen des Kaufs eines Neu- oder Gebrauchtwagens erhalten Sie die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Zulassung des Fahrzeugs.

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    Kfz-Versicherung kündigen und wechseln bei Ummeldung

    Bei Umzug oder Besitzerwechsel sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug zeitnah umzumelden. Die Konsequenzen der Ummeldung oder gar die Möglichkeit, die Versicherung bei dieser Veränderung zu wechseln, fallen für die Kfz-Versicherung unterschiedlich aus und sind abhängig davon, ob die Ummeldung wegen eines Umzugs oder eines Halterwechsels erfolgt.

    Ziehen Sie um, fließt Ihr Wohnort mit in die Versicherungsprämie ein. Verändert sich nach einem Umzug die Regionalklasse und steigt dadurch der Beitrag, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, da Sie derjenige sind, der die Veränderung ausgelöst hat. Die Beitragserhöhung muss daher akzeptiert werden. Die Kfz-Versicherung kann erst wieder entsprechend der regulären Fristen gewechselt werden.

    Im Gegensatz zum Umzug besteht beim Halterwechsel die Möglichkeit zum sofortigen Wechsel der Kfz-Versicherung. Mit der Ummeldung endet die bestehende Kfz Versicherung automatisch. Der neue Halter sollte entsprechend vorher Kfz-Versicherungen vergleichen und wechseln. Zum Ummeldung lässt er sich einfach die eVB-Nummer übermitteln.

    Kfz-Versicherung kündigen und wechseln durch Abmeldung

    Wenn Sie Ihr bisheriges Auto abmelden, verkaufen oder verschrotten lassen, um zeitweise oder generell kein Fahrzeug mehr zu besitzen, endet die Kfz-Versicherung mit Ablauf des Abmeldetags. Den überschüssigen Versicherungsbeitrag erhalten Sie vom Kfz-Versicherer zurück. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Bei Tod des Fahrzeughalters sollte jedoch die Versicherung darüber informiert werden.

    Wie kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden?

    Vertrag kündigen

    • Stichtag beachten Kfz-Versicherungen haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und enden am 31. Dezember. Da eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt, muss bis zum 30. November die Kündigung bei Ihrem Versicherer eingehen. Verträge, deren Laufzeit sich nicht am Kalenderjahr orientiert, müssen einen Monat vor Vertragsende gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen (z. B. bei Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel oder nach Schadensfall) müssen innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Ereignis vorgenommen werden. Nur bei Einhaltung der Kündigungsfrist kann ein Kfz-Versicherungswechsel stattfinden.
    • Form einhalten Die Kündigung kann erst dann wirksam eingereicht werden, wenn eine neue Kfz-Versicherung vorliegt. Bei einer ordentlichen Kündigung bis zum 30. November genügt ein formloses Kündigungsschreiben. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie den Kündigungsgrund zwingend mit angeben. Reichen Sie die Kündigung bestenfalls postalisch per Einschreiben ein und holen Sie sich anschließend eine schriftliche Bestätigung der Kündigung ein.

    Anbieter vergleichen

    • Dokumente bereithalten Um die Angebote der verschiedenen Kfz-Versicherer miteinander vergleichen zu können, halten Sie Ihren Führerschein, den Fahrzeugschein und die Unterlagen zu Ihrer bisherigen Versicherung bereit. Geben Sie im Tarifvergleich zudem alle Angaben, wie die jährliche Kilometerleistung, immer einheitlich ein. Nur so können Sie die Tarife der Versicherer ordentlich miteinander vergleichen.
    • Prioritäten festlegen Was ist Ihnen wichtig? Günstige Kfz-Versicherung, viele Leistungen oder guter Service? Nur die wenigsten Versicherer werden allen drei Kriterien vollends gerecht. Hören Sie vor einem Versicherungsvergleich also tief in sich hinein, worauf Sie bei einer Kfz-Versicherung Wert legen. Nicht immer ist das günstigste Angebot auch das Beste. Ein Kfz-Versicherungswechsel sollte sich aber für Sie lohnen. Nur, was bedeuten die Kriterien im Einzelnen?
      1. Beitrag: Der jährliche Beitrag für die Kfz-Versicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Regionalklasse, dem zu versichernden Fahrzeug, der jährlichen Kilometerleistung sowie dem Alter und dem Fahrverhalten des Fahrers.
      2. Leistungen: Die Leistungsmerkmale umfassen vor allem den Deckungsumfang im Schadensfall. Dazu gehört auch der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, mit welchem Sie auch dann Leistungen erhalten, wenn Sie durch eine eigene Unachtsamkeit einen Schaden verursachen. Weitere Leistungen sind u. a. der Kfz-Schutzbrief, der Rabattschutz, der Tierschadenschutz oder die Werkstattbindung.
      3. Service: Dazu zählen u. a. die Qualität der Beratung, die Übersichtlichkeit der Homepage und die Erreichbarkeit der Kundenhotline. Also alles, was dazu gehört, damit Sie sich bei Ihrem Versicherer gut aufgehoben fühlen. Schauen Sie beim Vergleich also nicht nur auf die Zahlen, sondern auch, wie kundenfreundlich der Kfz-Versicherer auftritt.
    Eine Übersicht über die verschiedenen Kfz-Versicherer und deren Tarife bietet Ihnen unser Kfz-Versicherungsvergleich. In kurzer Zeit und mit nur wenigen Klicks finden Sie hier die besten Kfz-Versicherungen, zu denen Sie direkt wechseln können.

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    Angebote einholen

    • Zusatzleistungen prüfen Eine Haftpflichtversicherung ist per Gesetz Pflicht; alles Weitere ist oft nur teurer Zusatz. Überlegen Sie genau, welche Zusatzleistungen Sie wirklich benötigen. Ist Ihr Auto schon älter, braucht es dann noch die Vollkaskoversicherung? Auch über eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann der Beitrag gesenkt werden.
      1. Haftpflicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt bis zu vorgeschriebenen Mindestsummen den Fahrer und Halter des Fahrzeugs vor den Ansprüchen Dritter.
      2. Teilkasko: Mit der Teilkasko-Versicherung können Sie das Fahrzeug z. B. zusätzlich gegen die Folgen von Wetterkapriolen, Entwendung oder Zusammenstöße mit Wild versichern. Die meisten Versicherungen bieten Tarife ohne Selbstbeteiligung (SB) und Tarife mit 150 Euro Selbstbeteiligung an. Einige Versicherer bieten auch höhere SB-Stufen an. Generell gilt: Je höher Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto geringer der Jahresbeitrag.
      3. Vollkasko: Die Vollkasko-Versicherung umfasst sämtliche Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich genießen Sie Versicherungsschutz bei von Ihnen verursachten Unfällen und Vandalismus fremder Personen. Einige Versicherer erstatten bei einem Totalschaden eines Neuwagens innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung gar den Neuwert. Als Selbstbeteiligungshöhe können Sie in der Regel 500 Euro wählen.
    • Übernahme von Sonderregelungen erfragen Sollte Ihr Fahrzeug schon seit längerer Zeit beim selben Anbieter versichert sein, kann der Versicherungsvertrag einige Sondereinstufungen enthalten. Dies ist meist bei einem Kfz-Versicherungswechsel möglich. Fragen Sie also bei den Kfz-Versicherern an, welche Sondervereinbarungen (z.B. ein Rabatt-Schutz oder der Sondertarif für den Zweitwagen) Sie beim Wechsel übernehmen können.
    • Angebot anfordern Nachdem Sie die verschiedenen Kfz-Versicherungsanbieter hinsichtlich der Beiträge, Leistungen und des Kundenservice verglichen und sortiert haben, fordern Sie vor einem Kfz-Versicherungswechsel bestenfalls von Ihren Favoriten ein konkretes Angebot für Ihren Wunschtarif an. Fragen Sie, wie die Rückstufungen geregelt sind. So mancher günstige Vertrag entpuppt sich im Schadensfall als Kostenfalle. Prüfen Sie außerdem, ob ein Online-Abschluss eventuell Vorteile mit sich bringt.

    Neuen Vertrag abschließen

    • Vertrag unterschreiben Entspricht das Angebot des Kfz-Versicherers Ihren Vorstellungen, unterschreiben Sie den Vertrag für Ihre neue Kfz-Versicherung. Lassen Sie sich eine schriftliche Vertragsbestätigung aushändigen beziehungsweise zusenden.
    • Altvertrag kündigen Kfz-Versicherer können Ihren Antrag für eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung ablehnen, beispielsweise aufgrund individueller Risikomerkmale. Kündigen Sie daher Ihren alten Vertrag erst, wenn Sie die Vertragsbestätigung für die neue Kfz-Versicherung in Ihren Händen halten. Auf dem Kündigungsschreiben müssen folgende Angaben zu finden sein: Versicherung und Versicherungsnummer, Kfz-Kennzeichen, Kündigungsdatum. Direkt im Anschluss an die erfolgreich vollzogene Kündigung wird der Kfz-Versicherungswechsel wirksam.