Wer allein fährt, braucht nur für sich zu zahlen
Um beim Abschluss einer neuen Kfz-Haftpflicht mit oder ohne Kaskoschutz Rabatte zu erhalten, gibt es die Möglichkeit einen Alleinfahrertarif abzuschließen. Dies bedeutet: Der Fahrzeughalter ist zugleich der alleinige Fahrer und als dieser dem Autoversicherer gemeldet. Bei einem solchen „Alleinfahrertarif“ lässt sich in der Kfz-Versicherung einiges an Geld sparen. Dieser gilt natürlich nur dann, wenn tatsächlich nur ein Fahrer oder eine Fahrerin das Fahrzeug führt. Ist dies zeitweise nicht der Fall oder nicht mehr der Fall, muss dies dem Autoversicherer gemeldet werden. Der Versicherer entscheidet dann, welcher andere Tarif zeitweise oder vorerst auf Dauer statt des Alleinfahrertarifs gewählt werden kann.Höhere Selbstbeteiligung beim Kaskoschutz wählen
Eine weitere Möglichkeit des Sparens in der Autoversicherung auf das kommende Jahr ist die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung. Hierbei kann ein unterschiedlich hohes Sparpotenzial erwirkt werden, wie hoch dieses ist, hängt jedoch unter anderem vom Kaskoschutz selbst ab, ob eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung besteht. Zudem kommt es hierbei darauf an, wie der Autoversicherer die höhere Selbstbeteiligung in der Kasko bewertet.Surftipp: Günstige KFZ-Versicherungen im Vergleich
Kinder haben ein eigenes Auto – jüngere Mitfahrer fallen weg!
Viele Autofahrer in Deutschland lassen ihre Kinder mit dem Auto fahren, wenn diese den Führerschein erworben haben. Bei der Kfz-Versicherung muss dies angegeben werden. Für den Versicherungsbeitrag bedeutet dies in der Folge eine Erhöhung. Doch irgendwann kommt der Tag, da haben die Kinder ihr eigenes Auto und die jüngeren Mitfahrer fallen weg. Dann ist es an der Zeit für den Fahrzeughalter seinen Beitrag für die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung neu festlegen zu lassen. Fährt er das Fahrzeug dann nur noch alleine, ist der oben bereits angeführte Alleinfahrertarif möglich. Fahren zwei Personen das Fahrzeug, werden für diese der entsprechende Tarif zugrunde gelegt.Nicht an der falschen Stelle sparen!
Doch so gut sich beim Versicherungsbeitrag für die Kfz-Versicherung sparen lässt, genauso wichtig ist es, nicht an der falschen Stelle zu sparen. D. h. ein Kaskoschutz für ein Fahrzeug ist wichtig und sollte deshalb möglichst nicht ausgespart werden, selbst wenn dieser den Versicherungsbeitrag für die Autoversicherung erhöht. Ebenfalls nicht gespart werden sollte bei solch wichtigen Tarifdetails wie den Deckungssummen für Personenschäden und Sachschäden. Schnell ist bei einem verursachten Unfall ein Schadensbetrag in zweistelliger Millionenhöhe erreicht, weshalb einstellig abgeschlossene Deckungssummen alles andere als empfehlenswert sind. Experten empfehlen lieber zu hoch zu greifen und Deckungssummen über 100 Millionen Euro abzuschließen.Surftipp: Zu den KFZ-Versicherungstarifen