Was bei der Kündigung der Kfz-Versicherung beachtet werden sollte

Zum Jahresende hin können zahlreiche deutsche Autofahrer die Kfz-Versicherung wechseln. Dafür ist aber nicht nur ein neuer Versicherer nötig, sondern auch, die bisherige Versicherung rechtzeitig zu kündigen. Dabei ist es wichtig, einige Punkte zu beachten, z. B. die Kündigungsfrist und die Art der Kündigung.

Ordentlich kündigen = es muss kein Grund angegeben werden

Wer seine Kfz-Haftpflicht, egal ob mit oder ohne Kaskoschutz, im Rahmen der regulären Kündigungsfrist wechselt, der braucht für seine Kündigung keinen Grund. Der Fahrzeughalter muss in diesem Fall nur eine ordentliche Kündigung für die Kfz-Versicherung aussprechen. Einen Grund für den Wechsel muss er seinem bisherigen Versicherer nicht angeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine solche Kündigung der Autoversicherung formlos möglich ist. Die entsprechende Form bei einer Versicherungskündigung ist bei der Kfz-Versicherung unbedingt einzuhalten, damit der Versicherer diese anerkennen muss.

Die Kündigung in die richtige Form bringen

Einfach eine Email mit einer Kündigung an den Autoversicherer zu versenden, ist in der Regel nicht möglich. Dies kann die Versicherung zwar als Kündigungsschreiben anerkennen, muss es jedoch nicht, da hierbei die verbindliche Unterschrift des Versicherungsnehmers fehlt. Deshalb ist bei der Versicherungskündigung der Kfz-Haftpflicht nebst Kaskoversicherung die Schriftform einzuhalten. Das heißt: Die Kündigung ist schriftlich zu verfassen, und muss vom Versicherten eigenhändig unterschrieben werden. Danach ist das Kündigungsschreiben binnen der regulären Kündigungsfrist per Post an den Autoversicherer zu senden, oder aber direkt bei ihm in den Briefkasten zu werfen oder abzugeben.

Ordentlich kündigen geht nur bis zum Stichtag

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Eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist jedes Jahr bis zum 30. November möglich. Ab dem Folgejahr, und damit ab dem 1. Januar, muss dann für das versicherte Fahrzeug eine neue Autoversicherung abgeschlossen werden, damit der Versicherungsschutz lückenlos vorhanden ist. Nur wenn diese Kündigungsfrist eingehalten wird, ist es möglich, die Autoversicherung ordentlich, das heißt zugleich, ohne Grund zu kündigen. Nach Ablauf der jährlichen Wechselphase ist eine Kündigung nur dann möglich, wenn entweder mit dem Autoversicherer eine andere Vereinbarung zur Kündigungsfrist besteht, oder aber die Kfz-Haftpflicht nebst Kaskoschutz per Sonderkündigungsrecht außerordentlich gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist einhalten

Um ordentlich kündigen zu können, ist es deshalb für Autofahrer wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten. Gerade wenn die bisherige Kfz-Versicherung zu teuer empfunden wird, und ein Wechsel zu einer günstigeren Autoversicherung möglich ist, macht eine ordentliche Kündigung zum Jahresende Sinn. Dabei sollte immer darauf geachtet werden, das Schreiben möglichst frühzeitig abzusenden, damit die Kündigungsfrist auch tatsächlich eingehalten werden kann. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kündigung der Autoversicherung zum Ende des Jahres gültig ist und damit vom Versicherer als solche anerkannt wird.

Versand der Kündigung möglichst per Einschreiben

Die Kündigung der Kfz-Versicherung bedarf der Schriftform. Wie oben bereits geschrieben, reicht eine Email als Kündigungsschreiben nicht aus. Damit der Fahrzeughalter einen Nachweis über die rechtzeitige Absendung der Kündigung hat, ist es empfehlenswert, das Schreiben selbst nicht nur als einfache Briefsendung, sondern als Einschreiben, und dies dann möglichst mit Rückschein, zu versenden. Da Einschreiben jedoch meist ein, zwei Tage länger auf dem Postweg unterwegs sind, ist es zu empfehlen, die Kündigung einige Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist, und damit dem Erreichen des Stichtags abzusenden. Denn bei der Kündigung der Autoversicherung gilt der 30 November nicht als der Tag des Versands des Schreibens, sondern als der Kündigungsstichtag, bis zu dem der Versicherer die Kündigung spätestens in der Hand halten bzw. im Briefkasten haben muss.

Was tun, wenn der Stichtag fürs Kündigen verpasst wurde?

Millionen Autofahrer wollen jährlich ihre Kfz-Versicherung wechseln. Der Kündigungsstichtag ist seit vielen Jahren bekannt. Dennoch verpassen viele die Wechselphase und merken erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung, dass sie ihre Autoversicherung nicht mehr ordentlich (= grundlos) zum Jahresende wechseln können. Wenn der Stichtag fürs Kündigen verpasst wurde, gibt es dann nur noch die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Autoversicherer den Beitrag anhebt, ohne dass entsprechend bessere Leistungen angeboten werden. Oder wenn ein Schadensfall auftritt, wegen dem der Fahrzeughalter dann außer der Reihe (=außerordentlich) die Kfz-Versicherung kündigen kann. Hierfür gibt es ebenfalls Fristen, und auch hier gilt es, die Schriftform für die Kündigung und die vorgegebene Kündigungsfrist im Rahmen des Sonderkündigungsrechts einzuhalten.

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