Kfz-Haftpflicht nur bei guten Bedingungen wechseln

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Einfach nur zu wechseln, um Geld zu sparen, dies kann bei der Autoversicherung mitunter ganz schön in die Hose gehen. Viel zu oft achten Autofahrer dabei nur auf die Höhe der Beiträge der neuen Kfz-Haftpflicht und der Kaskoversicherung, lesen aber den Versicherungsvertrag vor Abschluss nicht noch einmal gründlich durch. Dies ist jedoch zu empfehlen, denn gewechselt werden sollte die Kfz-Versicherung nur dann, wenn sich die Bedingungen der neuen Versicherung lohnen.

Billig ist nicht immer gut

Die Kfz-Versicherung wechseln, um möglichst viel Geld zu sparen im kommenden Jahr, ist natürlich das Recht eines jeden Autofahrers. Schließlich handelt es sich bei der Kfz-Haftpflicht um eine Pflichtversicherung und nicht jeder hat Lust, allzu viel Geld für diese Versicherung hinblättern zu müssen. Doch wer genau bei dieser wichtigen Versicherung nur auf das Geld achtet, hat am Ende womöglich eine Billigversicherung an der Backe, die unter dem Strich teuer zu bezahlen sein könnte. Was nützt ein niedriger Beitrag für die Kfz-Versicherung, wenn die Leistungen genauso schlecht sind wie die Versicherung billig ist? Der Beitrag für die Autoversicherung sollte sich deshalb die Waage halten mit den Leistungen der Versicherung. Das heißt: Wechseln, nur um ein paar Euro mehr sparen zu können, macht alleine nicht wirklich Sinn. Lohnenswert ist ein solcher Versicherungswechsel erst bei guten Bedingungen. Dann erhält man vergleichbare oder sogar noch bessere Leistungen von seiner neuen Kfz-Versicherung und muss dafür weniger Geld als beim bisherigen Autoversicherer hinblättern.

Auf die Vertragsdetails achten!

Bei einem Wechsel der Autoversicherung ist es wichtig, sich die Vertragsdetails der neuen Versicherung vor Abschluss genauer anzusehen und nicht nur allein auf die Höhe des Beitrags zu achten. Letztlich sollte die neue Kfz-Versicherung günstiger sein aber nicht billiger. Werden weniger gute Leistungen gewährt und sind gar manche Leistungen ganz gestrichen, lohnt sich der Wechsel trotz eines niedrigeren Beitrags nicht. Dies hat einen einfachen Grund: Alles, was die neue Kfz-Haftpflicht und/oder die Kaskoversicherung nicht übernimmt, muss aus eigener Tasche gezahlt werden, wenn es zu Schäden kommt, die kein anderer Verkehrsteilnehmer verschuldet hat.

Nach einem Schadensfall wechseln?

Tarifwechsel abwägen
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Nicht nur während der Wechselphase denken Autofahrer darüber nach, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Möglich ist dies auch nach einem Schadensfall, der den Beitrag für die Kfz-Haftpflicht und/oder Kaskoversicherung nach oben treibt. Doch macht der Wechsel nach einem Schadensfall wirklich immer Sinn oder sollte man gerade dann eher nicht wechseln? Die Frage ist: Werde ich bei meinem bisherigen Autoversicherer hochgestuft? Bekomme ich wirklich einen günstigeren Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer? Dies ist eher in Frage zu stellen. Denn sollte nach einem Schadensfall der Versicherungsbeitrag steigen, wird dieser bei einem neuen Kfz-Versicherer nicht automatisch günstiger sein. Dieser wird eher genauer hinsehen und den Beitrag dann entweder ebenfalls höher einstufen oder aber eine Beschneidung der Leistungen der Versicherung vornehmen. Zudem kann es nach einem Schadensfall zu einer höheren Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung kommen, was sich bei einem Wechsel des Autoversicherers nicht automatisch in einem günstigeren Beitrag beim neuen Versicherer auswirkt.

Autoversicherung nach Tarifmerkmalen vergleichen

Bei dem Wechsel der Kfz-Versicherung sollte nicht nur allein nur auf die Höhe des Beitrags geachtet werden. Oftmals wird dabei übersehen, wie wichtig es ist bei einem Kfz-Versicherungsvergleich die entsprechenden Tarifmerkmale einzugeben und sich so nach einer passenden neuen Versicherung umzusehen. Werden hingegen bei einem Kfz-Rechner nur die Typklasse, die PLZ und das Alter des Fahrers eingegeben sowie der möglicherweise gewünschte Kaskoschutz inklusive Selbstbeteiligung, kann am Ende ein verfälschtes Ergebnis herauskommen. Vor dem Versicherungswechsel sollte der neue Vertrag deshalb auf Herz und Nieren geprüft werden. Ein Wechsel hin zu schlechteren Leistungen nur um ein paar Euro zu sparen, ist mit Sicherheit ein Sparen an der falschen Stelle. Vor einem Vergleich ist es empfehlenswert, sich den bisherigen Versicherungsvertrag genau durchzulesen und die neue Kfz-Versicherung dann mit den im Vertrag vorhandenen Tarifmerkmalen zu vergleichen. Nur so kommt am Ende ein tatsächlicher Vergleich zustande und man sieht, ob der neue Autoversicherer wirklich die bessere Wahl wäre hinsichtlich der Höhe des Beitrags und der Leistungen.

Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung einhalten

Doch egal wie gut nun die Bedingungen beim neuen Kfz-Versicherer sein mögen, wichtig ist bei einem Versicherungswechsel die bisherigen Autoversicherer rechtzeitig zu kündigen. Der Stichtag hierfür ist jedes Jahr der 30. November, falls nicht etwas Anderes im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Der Kündigungsstichtag ist jedoch nicht der Tag, bis zu dem die Kündigung spätestens abgeschickt werden muss, sondern der Tag, bei dem das Schreiben spätestens bei der bisherigen Versicherung eintreffen muss. Da der 30. November in diesem Jahr ein Sonntag ist, sollte die Kündigung möglichst frühzeitig verschickt werden, damit sie spätestens am 28. November 2014 den Versicherer erreicht. Zwar kann die Kfz-Versicherung sagen, dass sie aus Kulanzgründen Kündigungen akzeptiert, die sie erst am 1. Dezember erreichen. Ein Muss ist dies jedoch nicht. Der 30. November ist per Gesetz als der Kündigungsstichtag vorgegeben und damit der gültige Tag bis zu dem das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen sein muss.

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