Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung
Der Kündigungsstichtag für die Kfz-Versicherung ist für jedes Jahr am 30. November angesetzt. In 2014 ist dieser Tag ein Sonntag, was bedeutet: Trifft die Kündigung nicht nachweislich bis morgen beim Autoversicherer ein, sonntags wird ja keine Post zugestellt in Deutschland, ist der Zeitraum verpasst um die Kfz-Versicherung zum Jahresende ordentlich kündigen zu können. Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung weiterlesen