Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung

Kündigung der KFZ-Versicherung
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Der Kündigungsstichtag für die Kfz-Versicherung ist für jedes Jahr am 30. November angesetzt. In 2014 ist dieser Tag ein Sonntag, was bedeutet: Trifft die Kündigung nicht nachweislich bis morgen beim Autoversicherer ein, sonntags wird ja keine Post zugestellt in Deutschland, ist der Zeitraum verpasst um die Kfz-Versicherung zum Jahresende ordentlich kündigen zu können. Wer den Kündigungsstichtag verpasst hat und trotzdem auf 2015 die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung wechseln möchte, kann dann nur noch über das Sonderkündigungsrecht gehen.

Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen

Ist der Stichtag für die Kündigung verpasst, kann die Autoversicherung nur noch außer der Reihe und damit außerordentlich gekündigt werden. Dies aber ist nicht immer und in allen Fällen möglich, was das Sonderkündigungsrecht schon fast vom Wort selbst her besagt. Gekündigt werden kann die Kfz-Versicherung nach Verstreichen lassen des Kündigungsstichtag 30. November nur dann noch, wenn entweder im Versicherungsvertrag selbst etwas Anderes angegeben ist oder wenn ein Schadensfall eintritt. Wenn der Autoversicherer den Beitrag zur Kfz-Haftpflicht und/oder Kaskoversicherung erhöht, ohne dass es gleichzeitig zu einer Anpassung der Leistungen der Versicherung selbst kommt. Dazu gibt es beispielsweise die Möglichkeit, die Autoversicherung außerordentlich zu kündigen, wenn der Beitrag versteckt erhöht wird, weil ohne einen Unfall vom Kfz-Versicherer eine Umstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse vorgenommen wird.

Frist zur außerordentlichen Kündigung nicht verpassen!

Wichtig ist bei dem Nutzen des Sonderkündigungsrechts für die Kfz-Versicherung, nicht diese Frist auch noch zu verpassen. Nach Eingang des Änderungsschreiben vom Autoversicherer hat der Fahrzeughalter einen Monat lang Zeit seine außerordentliche Kündigung vorzunehmen. Das heißt: Geht Ihnen im Laufe des Dezembers eine Beitragserhöhung zu, müssen Sie binnen eines Monats die Kündigung an ihren Kfz-Versicherer verschicken. Dabei gilt der letzte Tag nicht als Versandtag des Kündigungsschreibens, sondern als letztmöglicher Empfangstag beim Versicherer. Dies wird genauso gehandhabt wie beim Stichtag zur ordentlichen Kündigung der Autoversicherung. Das Kündigungsschreiben hat bis zum 30. November bei der Versicherung selbst einzutreffen.

Schriftform gilt auch für das Sonderkündigungsrecht

Bei der außerordentlichen Kündigung gilt das Gleiche wie bei der ordentlichen Kündigung zum Jahresende: Die Schriftform muss eingehalten werden! Das heißt, einfach eine Email an den Autoversicherer zu schicken oder dort anzurufen, reicht nicht um eine Versicherungskündigung vorzunehmen. Dafür ist ein Schreiben mit Unterschrift erforderlich, das fristgerecht bei der Kfz-Versicherung eintrifft. Am besten ist es, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, damit ein Nachweis darüber vorliegt, dass das Schreiben fristgerecht beim bisherigen Kfz-Versicherer eingetroffen ist.

Zur Vorlage KFZ-Kündigung

Durch Versicherungswechsel Geld sparen!

Auf 2015 können die Autofahrer in Deutschland endlich wieder richtig Geld sparen bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung. Laut der Aussagen von Experten ist je nach Versicherungsvertrag und Tarif eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin, wenn man seine bisherige Versicherung kündigt und als Neukunde zu einem anderen Autoversicherer wechselt. Aber dabei gilt eines: Nicht nur auf die Ersparnis selbst zu achten, sondern zugleich darauf, dass die Leistungen der neuen Autoversicherung denen der alten entsprechen. Nur so kann ein wirklicher Beitragsvergleich durchgeführt werden. Sind die Leistungen hingegen weniger gut wie beim bisherigen Versicherer, kann ein Wechsel trotz niedrigerer Beiträge am Ende teurer werden für den Fahrzeughalter. Beispielsweise wenn an den Deckungssummen für Schadensfälle geschraubt wird und diese niedriger sind oder der Selbstbehalt für den Kaskoschutz höher ist wie beim bisherigen Kfz-Versicherer. Deshalb ist es zum empfehlen, vor der Kündigung der Autoversicherung, egal ob ordentlich oder außerordentlich, den neuen möglichen Vertrag mit dem bisherigen zu vergleichen. Anstatt blindlings wegen ein paar Euro weniger an Beitrag gleich die Kfz-Versicherung zu wechseln. Bietet der neue Autoversicherer hingegen die gleichen Leistungen zu einem günstigeren Beitrag an oder sogar noch bessere Leistungen zu einem niedrigeren Versicherungsbeitrag, kann ein Wechsel der Kfz-Haftpflicht und der Kaskoversicherung eine sehr lohnenswerte Sache für den eigenen Geldbeutel sein!

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