Mehr Geld für Geschädigte: Nach Verkehrsunfall gleich zum Anwalt

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sieht das Gesetz für den schuldlos Geschädigten Schadenersatz vor. Der Schadenverursacher bzw. seine Versicherung müssen sämtliche Schäden vollständig regulieren. Mietwagenunternehmen und Werkstätten sehen darin ihre Chance und langen oftmals kräftig zu. Dies geht dann zu Lasten des Geschädigten. Denn das Unfallopfer steht in der Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Nicht selten wird der Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nur teilweise reguliert, wenn diese die in Rechnung gestellten Dienstleistungen als überhöhnt ansieht. Das Unfallopfer bleibt gegebenenfalls auf einem Teil der Kosten sitzen. Experten empfehlen unverschuldeten Unfallopfern deshalb, nach einem Verkehrsunfall direkt einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich somit bessere Chancen auf höheren Schadenersatz zu sichern. Außerdem werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen.