Kfz-Versicherung: Auch die Vertragsleistung zählt

Durch Wechsel zu einem preisgünstigeren Kfz-Versicherer sparen Sie Jahr für Jahr bares Geld. Die heiße Wechsel-Phase hat begonnen: Wer sich im neuen Jahr bei einem günstigeren Anbieter versichern will, muss den bestehenden Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen. Bei der Auswahl Ihres Kfz-Versicherers sollten Sie aber nicht nur auf den Preis achten (siehe dazu unseren Test), sondern auch auf die Versicherungsbedingungen. Extrabillige Kfz-Policen bieten meist nur einfachen Grundschutz, erstklassige Tarife punkten auch mit kundenfreundlichen Leistungen.

Manche Billigtarife sehen bei Kaskoschäden bereits einen Gebrauchtabzug vor, wenn das Fahrzeug erst wenige Monate alt ist. Besser, wenn der Versicherer noch bis zu einem Jahr nach Kaufdatum ohne Diskussion den Neuwert erstattet. Wird das Auto beispielsweise innerhalb eines Jahres nach dem Kauf gestohlen, ersetzt der Versicherer dann den vollen Neupreis ohne Abschlag. So reicht die Versicherungsleistung auf jeden Fall für die Anschaffung eines nagelneuen Ersatzfahrzeugs. Ebenfalls wichtig ist, dass der Kfz-Versicherer auch grob fahrlässig verursachte Schäden voll und ohne Abzug wegen Mitverschuldens bezahlt. Sonst kann es bei Kaskoschäden schnell zu Unstimmigkeiten um die Regulierung kommen – etwa, wenn man auf glatter oder regennasser Straße etwas zügig unterwegs war, von der Fahrbahn abkommt und einen Schaden am eigenen Wagen verursacht. Gut auch, wenn teure Zusatzgeräte wie Navigation oder Car-HiFi automatisch und ohne Mehrbeitrag im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Meist legt der Versicherer hier eine Obergrenze fest, bis zu der die Zusatzgeräte versichert sind.

Mallorca-Police: In leistungsstarken Kfz-Haftpflichttarifen sind auch Schäden versichert, die man im Ausland mit einem Mietwagen verursacht. Rabattretter: Für langjährig unfallfreie Fahrer sollte der erreichte Schadenfreiheitsrabatt nach einem Einzelschaden erhalten bleiben. Den Rabattretter gibt es oft gegen bezahlbaren Mehrpreis als Vertragsextra. Die Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sollten in der Kfz-Haftpflichtversicherung pauschal mindestens 100 Mio. Euro betragen. Nach Beitragserhöhungen oder Schadenfällen dürfen Sie übrigens auch während des laufenden Versicherungsjahres beim alten Anbieter kündigen und zu einem neuen Kfz-Versicherer wechseln.