Letzte Möglichkeit Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, und jeder Pkw-Halter in Deutschland benötigt eine solche Versicherung für sein Fahrzeug. Das bedeutet auch, dass eine Autoversicherung abgeschlossen werden muss, doch nicht jeder Tarif ist dabei gleich, auch wenn es einen Basisgrundbetrag für die Kfz-Versicherung gibt. Dieser kann je nach Bedarf erweitert werden. Dabei kommt es auf die Tarifdetails an, die man sich entsprechend für sein Fahrzeug wünscht, wie zum Beispiel möglichst hohe Deckungssummen, um wirklich gut geschützt zu sein bei einem sehr schweren Verkehrsunfall, den man selbst verschuldet. Die Höhe der Beiträge variiert je nach Autoversicherer mitunter beträchtlich, weshalb viele Autofahrer Jahr für Jahr auf der Suche nach einer günstigeren Kfz-Versicherung sind. Möglich ist dies in der so genannten Wechselphase, die jedoch am 30. November geendet hat für 2013 und damit der Wechsel der Autoversicherung auf 2014 nur noch bedingt möglich ist – die letzte Möglichkeit ist dann das Sonderkündigungsrecht.

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Doch das Sonderkündigungsrecht gilt, wie der Name selbst schon sagt, nur in besonderen Fällen, weshalb es für Autofahrer, die mittels einer außerordentlichen Kündigung auf 2014 hin noch ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, wichtig ist, sich genauer über ihre Rechte zu informieren. Kam beispielsweise die Information zur Beitragserhöhung für die Autoversicherung im Laufe des Novembers an, und die einmonatige Kündigungsfrist nach Eingang des Schreibens ist noch nicht um, kann dann noch in diesem Jahr gekündigt werden, wenn das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch greift. Wann dies der Fall ist, kann ein Versicherter recht schnell erkennen, denn: der Gesetzgeber hat es zur Pflicht gemacht, dass der Kfz-Versicherer in dem Schreiben mit der Beitragserhöhung erwähnen muss, wenn das Sonderkündigungsrecht gilt und durch den Fahrzeughalter entsprechend genutzt werden kann. Ist dies nicht erwähnt, hat der Versicherer entweder geschlampt, was kaum zu vermuten ist, oder aber es ist keine Möglichkeit da, die Autoversicherung noch auf das kommende Jahr zu kündigen. Dann muss bis zum nächsten Herbst gewartet werden – und es sollte dann darauf geachtet werden, nicht wieder das Ende der Wechselphase, den Kündigungsstichtag 30. November, zu verpassen, um nicht möglicherweise noch ein weiteres volles Jahr bei der gleichen, vielleicht deutlich teureren Kfz-Versicherung als andere verbleiben zu müssen. Vor allem sei an dieser Stelle geraten, einen Versicherungsvergleich wahrzunehmen, den Sie hier finden. Dieser hilft Ihnen die passenden Tarife und gewünschten Konditionen zu finden.

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