eCall-Pflicht ab 2015 in der Europäischen Union

Notrufe, die automatisch abgeschickt werden, wenn ein Unfall passiert ist, können Leben retten. Dies steht auf der einen Seite des Papiers rund um die eCall-Pflicht ab 2015, die vom EU-Parlament beschlossen wurde. Doch nicht nur Datenschützer haben sich mittlerweile zu Wort gemeldet mit ihren Bedenken, auch die Versicherungswirtschaft selbst sieht Probleme mit dem automatischen Notrufsystem eCall auf sie zukommen.

Gerettete Leben kontra Datenschutz

Ab 2015 soll das eCall-System zur Pflicht werden, noch aber stehen die Verhandlungen mit den einzelnen Ländern der Europäischen Union aus. Dennoch könnte die neue Verordnung der EU noch in diesem Jahr in Kraft treten – vor der für die Parteien in diesem Jahr so wichtigen Europawahl im Mai. Das eCall-System soll dann ab kommendem Jahr in allen Neuwagen verbindlich eingebaut werden, und von dort einen automatischen Notruf absenden, wenn das Fahrzeug verunglückt. Doch wo Segen ist, da ist auch der Fluch oft nicht weit, und dies bedeutet beim eCall das Gleiche wie beim Pay As You Drive (PAYD)  in der Autoversicherung und dies ist die Frage: was passiert eigentlich mit den Daten? Wird der Autofahrer etwa überwacht durch das eCall-System, oder kommt es tatsächlich nur im Notfall zum Einsatz? Dies dürfte wohl der wichtigste Ansatzpunkt dabei sein. Mit den zum System gehörenden Telematik-Anwendungen ließen sich letztlich alle wichtigen Daten sammeln: unter anderem wo sich der Autofahrer befindet, zu welcher Uhrzeit er sich dort befunden hat, wie der Fahrstil des Autofahrers ist, oder wie oft das Fahrzeug selbst gewartet werden muss. Dies wäre ein Bewegungsprofil hinsichtlich Fahrer sowie des Fahrzeugs selbst, das mehr als bedenklich sein dürfte.

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Und was ist, wenn mit den Daten, die über das eCall-System eingefangen werden, auch noch Geld verdient wird? Der „Tagesspiegel“ zitiert hierzu Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa mit klaren Worten: „Es besteht die Möglichkeit, dass Hersteller aus den Systemen einen kommerziellen Nutzen ziehen“, so könnten zugleich zum ausgesendeten Notruf die großen Autohersteller ihre Vertragswerkstätten an den Unfallort zitieren, damit diese das verunglückte Fahrzeuge gleich in Beschlag nehmen. Und auch die Versicherer selbst dürften ein reges Interesse an den Daten haben, welche das automatische Notrufsystem einsammelt. Aus diesem Grund fordert Hillgärtner deutlich: „Die Verantwortung für den eCall ist nicht an private Dienstleister abzugeben. Das ist eine originäre Aufgabe des Staates.“

Doch ist der Staat wirklich in der Pflicht?

Natürlich ist der Ruf nach dem Staat hier nur allzu verständlich, geht es doch darum, die Daten der Autofahrer und damit der Bürger zu sichern. Doch ist der Staat hier wirklich in der Pflicht, um eine Aufgabe zu übernehmen, der er selbst vielleicht gar nicht gewachsen ist? –> In unserem Test finden Sie den besten Kfz-Versicherungsrechner Man kann hier einwerfen, dass Notrufe und damit auch Notrufsysteme wie der eCall grundsätzlich Sache des Staates sein sollte, damit mit ihnen kein Missbrauch geschieht wie das Sammeln von Daten durch die Kfz-Versicherer und andere an den Betrieb des Systems angeschlossene Unternehmen. Doch wie sieht es dabei mit der Sicherheit der Daten in der Hand des Staates überhaupt aus? Der hierzulande rege stattfindende Verkauf von Bürgerdaten könnte durch eine staatliche „Aufsicht“ über das eCall-System sogar noch erweitert werden – dies gilt es dabei auch zu bedenken. Gerade weil auch in Deutschland immer wieder gerne am Bürger und seinen Daten mitverdient wird, dies ist nun mal Fakt, wenn man den Verkauf von Adressdaten betrachtet. Ein privater Dienstleister, der klare Datenschutzregeln hat und diese Vorgaben dann auch einhält, könnte durchaus zuverlässiger sein im Umgang der Fahrzeug-Daten wie auch der Daten der Autofahrer selbst. Dies sollte bei aller, durchaus verständlicher, Kritik auch bedacht werden, dieser Ansicht sind wir zumindest.

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Verzerrt das eCall-System den Wettbewerb?

Besteht beim eCall-System ein Informationsvorsprung seitens der Autohersteller? Dies ist eine weitere wichtige Frage, die gestellt werden muss. Bereits jetzt haben etwa ein Prozent der Fahrzeuge in Deutschland ein solches Notrufsystem installiert. Das bedeutet: der Fahrzeughersteller, der dies anbietet, kann zugleich neben dem Rettungsdienst, der bei einem solchen eCall gerufen wird, auch seine eigene Vertragswerkstatt zum Unfallort schicken, damit das Fahrzeug auf jeden Fall im eigenen Dunstkreis landet und nicht in einer x-beliebigen Werkstatt. Doch nicht nur bei den Werkstattdienstleistungen und Pannendiensten könnte es zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommen, sondern auch bei den Kfz-Versicherungen selbst. Durch den Zugriff auf das Bewegungsprofil wie auch den Fahrstil des Autofahrers natürlich auch Rückschlüsse möglich hinsichtlich einer möglicherweise individuellen Einstufung des Fahrzeugs in der Autoversicherung. Und so käme es plötzlich nicht mehr darauf an, wie die Typklasse des Fahrzeugs ist, das versichert werden soll, wie die Regionalklasse des Pkw ist und das Alter des Fahrzeughalters bzw. des jeweiligen Fahrzeugführers wie auch die Anzahl der unfallfreien Jahre, sondern auch darauf, wie der Fahrstil und die Fahrmanöver sind, die mit dem Auto ausgeführt werden – und wie oft das Fahrzeug selbst eigentlich bewegt wird, und natürlich auch in welchen Gegenden. Damit würden in der Welt der Autoversicherung völlig neue Regeln aufgestellt, und die Fahrer können dank der eCall-System Pflicht nicht mehr selbst entscheiden, ob sie PAYD überhaupt in ihrem Fahrzeug haben wollen oder nicht – so werden dann einfach bestimmte Telematik-Anwendungen hinnehmen müssen, wie auch den Datenstrom, der von diesem System aufgesaugt und an wen auch immer weitergegeben werden.

GDV warnte bereits vorab vor Nachteilen für den Verbraucher

Auch wenn die Kfz-Versicherer durchaus für die Pflicht zu einem verbindlichen eCall-System für alle sind, um Leben zu retten und schwere Folgen von Verletzungen, die bei Verkehrsunfällen entstanden sind, abmindern zu können, sehen sie dennoch die Nachteile, welche auf Verbraucher zukommen könnten durch das automatische Notrufsystem. Der GDV, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, schrieb bereits im September 2011: „Die deutschen Autoversicherer weisen die EU-Kommission darauf hin, bei der Umsetzung ihrer Pläne sicher zu stellen, dass der freie und faire Wettbewerb rund um das Kraftfahrzeug erhalten bleibt. Mit eCall zieht eine Technik in die Kraftfahrzeuge ein, die auch zu anderen Zwecken genutzt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass Automobilhersteller oder die von diesen beauftragten Betreiber durch das Design des eCall-Systems einzelne Märkte dauerhaft abschotten könnten – zum Nachteil der Verbraucher.“ Diese Worte gilt es auch heute, 2 ½ Jahre danach und nach der Abstimmung des EU-Parlaments für die eCall-Pflicht ab 2015 mehr denn je, zu berücksichtigten. Hier haben nun sowohl die Autohersteller wie auch die Versicherer selbst die Möglichkeit, zu zeigen, dass es ihnen beim automatischen Notruf wirklich um die Sicherheit der Autofahrer und eben nicht um das Verdienen an den Daten geht, die über das eCall-System eingesammelt werden (können).