Rechtzeitig kündigen!
Der Kündigungsstichtag ist der 30. November. Da dieser Tag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sollte die Kündigung bis spätestens am 28. November 2014 beim bisherigen Autoversicherer eintreffen. Kommt das Schreiben mit der Kündigung der Kfz-Haftpflicht und gegebenenfalls der Kaskoversicherung erst am 1. Dezember, dem Montag kommender Woche, an, muss der Versicherer diese nicht mehr akzeptieren. Höchstens aus Gründen der Kulanz kann er die Kündigung dann doch noch annehmen, muss dies aber aus rechtlicher Sicht gesehen nicht tun. Deshalb ist es wichtig, jetzt zeitnah die Kündigung für den bisherigen Kfz-Versicherer abzusenden, damit die Kündigung wirklich rechtsgültig ist und auf das kommende Jahr eine neue Autoversicherung abgeschlossen werden kann. Wichtig ist dabei: die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail reicht dafür aber nicht aus. Das Kündigungsschreiben muss original vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein, und rechtzeitig bei der Versicherung eintreffen.Neukunden können durch Wechseln sparen
Autofahrer, die auf 2015 die Kfz-Versicherung wechseln, können den Expertenberechnungen nach erstmals wieder richtig sparen bei dem Abschluss eines Neuvertrags. Je nach Tarif sind mehrere hundert Euro Ersparnis drin, wenn der Autoversicherer auf kommendes Jahr gewechselt wird. Die Ersparnis sollte jedoch nicht zu Lasten des Tarifs, und damit der Versicherungsleistungen selbst gehen. Einen wirklichen Vergleich kann man nur anstellen, wenn man die Leistungen des bisherigen Kfz-Versicherers mit den Leistungen des möglichen zukünftigen vergleicht. Kommt dann beim gleichen Tarif und den gleichen Leistungen eine Ersparnis heraus, kann sich ein Versicherungswechsel für den Fahrzeughalter lohnen. Nicht jeder wird dabei gleich wegen ein paar Euro wechseln wollen, aber der eigene Geldbeutel wird sich sicher freuen, wenn hundert oder mehr Euro Ersparnis drin sind durch einen solchen Wechsel der Autoversicherung.Nach dem Stichtag gilt nur noch das Sonderkündigungsrecht!
Doch wie bereits oben geschrieben, ist es wichtig, die Kfz-Versicherung rechtzeitig zu kündigen. Ist der 30. November 2014 verpasst, kann die Autoversicherung nur noch außerordentlich gekündigt werden. Es sei denn, es ist im Versicherungsvertrag selbst etwas anderes vereinbart. Das Sonderkündigungsrecht kommt jedoch nur in einigen wenigen Fällen zum Tragen. Das heißt: erhöht der Autoversicherer den Beitrag zur Kfz-Haftpflicht und/oder für den Kaskoschutz, verbessert aber nicht zugleich die Leistungen, kann die Versicherung außer der Reihe verkündigt werden. Ebenfalls eine außerordentliche Kündigung ist möglich nach einem Schadensfall und dem darauf erfolgten Anstieg des Versicherungsbeitrags. Hierbei ist es jedoch nicht immer empfehlenswert, die Kfz-Versicherung direkt zu wechseln, sondern lieber bis zur regulären Wechselphase zu warten.Kfz-Versicherung anonym vergleichen?
Schnell noch die Autoversicherung kündigen, um auf 2015 wechseln zu können, ist das eine. Eine neue Kfz-Versicherung zu suchen – und zu finden! -, ist das andere. Am einfachsten geht dies mit Kfz-Rechnern, die es mittlerweile zahlreich im Internet zu finden gibt. Doch viele Verbraucher scheuen sich davor, diese einfache und schnelle Möglichkeit des Vergleichs verschiedener Kfz-Versicherer zu nutzen, da sie ihre persönlichen Daten nicht eingeben wollen. Für diese Verbraucher ist es aber möglich, was viele nicht wissen, die Kfz-Versicherung anonym zu vergleichen. Dabei ist beim Nutzen eines solchen Kfz-Versicherungsvergleichs darauf zu achten, dass nur die Typklasse, die PLZ und relevanten Daten zur Autoversicherung eingegeben werden müssen, nicht aber beispielsweise das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs sowie persönliche Daten des Fahrzeughalters selbst. Wird über einen solchen anonymen Versicherungsvergleich eine passende Kfz-Versicherung gefunden, kann immer noch entschieden werden, ob diese dann direkt über das Internet abgeschlossen, oder aber der Autoversicherer selbst kontaktiert wird für einen möglichen Vertragsabschluss.Surftipp: KFZ-Versicherungen anonym vergleichen