Förderung für Rußpartikelfilter endet am 15.11.2016
Die Bundesregierung führt die ursprünglich eingestellte Förderung für den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern fort. Allerdings gilt es, dabei einige Punkte zu beachten. Die Fördermittel in Höhe von 260 Euro pro Antragsteller sind begrenzt.
Es gilt das Windhundverfahren, sprich, sind die Mittel vor Ablauf der Förderperiode verbraucht, findet keine Erstattung auch bei fristgerechter Einreichung des Antrages statt. Die Nachrüstung erlaubt die Nutzung der grünen Umweltplakette und damit unbegrenzten Zugang in alle Innenstädte.
Für eine Förderung infrage kommen alle
Dieselfahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31.12.2006 und einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und einer Erstzulassung bis zum 15.12.2006
Wie wird er Zuschuss zum Rußpartikelfilter beantragt?
Der Einbau muss in der Zeit zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2016 erfolgen. Um die Förderung zu beantragen, muss über die Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der entsprechende Antrag online gestellt werden. (1) BAFA – Antrag auf Förderung
Anschließend muss der Fahrzeughalter den Antrag ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein), welche den Vermerk der Aufrüstung enthält, per Post einreichen. Aus der Zulassungsbescheinigung muss das Datum der Umrüstung ersichtlich sein.
Antragsteller kann nur derjenige sein, dessen Name in der Zulassungsbescheinigung genannt ist. Gleiches gilt für den Kontoinhaber, auf dessen Konto die Förderung gezahlt wird.
Sind noch genügend Mittel im Fördertopf vorhanden, wird der Betrag von 260 Euro auf das Konto des im Kraftfahrzeugschein eingetragenen Halters überwiesen. Wie lange es letztendlich dauert, bis die Auszahlung erfolgt, hängt von der Bearbeitung bei der zuständigen Stelle ab.
Wann kommt eine Förderung grundsätzlich nicht infrage?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
Das Fahrzeug nach § 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) von der Steuer befreit ist oder
Bereits eine Förderung für den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelminderungssystems erfolgte.
Wie funktioniert die Umrüstung?
Die Umrüstung darf von jeder Werkstatt durchgeführt werden, welche eine Abgasuntersuchung (AU) vornehmen kann. Verfügt das Fahrzeug über zwei getrennte Kammern und benötigt zwei Filter, beträgt die Erstattung dennoch nur 260 Euro.
Was kostet es die Rußpartikelfilter nachzurüsten?
Natürlich hängen die Kosten für den Filter vom jeweiligen Fahrzeug ab. Für den Einbau muss der Halter mit rund 50 Euro rechnen. Im Internet sind Partikelfilter beispielsweise für