Bundesregierung bremst sich bei E-Autos selbst aus

Ein durchsichtiges Sparschwein, in dem eine grüne Zapfsäule zu sehen ist
© Pogonici / iStock / Thinkstock
Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn eine kleine Verordnung ganz große Pläne nicht zunichtemachen würde. Die Rede ist vom Einsatz von E-Autos als Taxen. Was wünschenswert wäre, nämlich die Dieselflotten in den Innenstädten durch abgasfreie E-Autos zu ersetzen, droht an einer simplen Verordnung zu scheitern. Seit Dezember sieht eine neue Eichverordnung für Taxameter vor, dass nur noch E-Autos als Taxi zugelassen werden, die bereits vom Hersteller auf den Taxibetrieb vorbereitet wurden. Ziel dieser Verordnung ist es, mögliche Manipulationen am Taxameter zu verhindern. Das Problem ist nur, dass bis auf Nissan kein Anbieter Neuwagen als Taxi ausliefert. Die Umbauten liegen bis dahin bei den Käufern. Selbst Renault, Marktführer in Deutschland bei E-Autos, und Tesla haben keine Pläne, Fahrzeuge als bereits fertige Taxen auszuliefern. Wie absurd diese Verordnung ist, sollen die zwei folgenden Beispiele illustrieren:
  • Der Flughafen von Amsterdam weist weltweit wohl die höchste Tesla-Dichte auf. Zwei Taxibetriebe stehen hier mit einer Flotte von insgesamt 167 Tesla für die Fahrt der Fluggäste in die Innenstadt. In Deutschland hat sich dieser Traum zunächst ausgeträumt.
  • In München legen Taxis mit Dieselmotoren jährlich rund 216 Millionen Kilometer zurück und verbrennen dabei ca. 18 Millionen Liter Diesel. Die Umstellung auf E-Taxen hätte für die Münchner Innenstadt eine erhebliche Entlastung bezüglich der Luftverschmutzung gebracht.
Der Münchener Taxi-Unternehmer Peter Köhl sagte dem Handelsblatt gegenüber, seine zwei bereits bestellten und ab 2018 für den Einsatz vorgesehenen Tesla 3 „kann ich damit einstampfen“ (1). Die einzige Lösung ist, dass Tesla seine Politik ändert und sich auf den deutschen Markt und die neue deutsche Verordnung einstellt.

Herber Rückschlag für die E-Auto-Hersteller und die Regierung

Am Beispiel München wird deutlich, welcher gigantische Einstiegsmarkt sich für E-Autos im und für das Taxigewerbe hätte eröffnen können. Wer oft genug in einem solchen Taxi gefahren ist, legt vielleicht auch sein Vorurteil ab, ein Auto müsse Motorengeräusche von sich geben. Was für manchen merkwürdig klingt, ist für viele andere tatsächlich das Hauptargument, das gegen den Kauf eines E-Autos spricht. Die neue Taxameterverordnung hat dem auf jeden Fall zunächst einen Riegel vorgeschoben, so dass Taxifahrer vorläufig nicht als Multiplikatoren funktionieren.

Rahmenbedingungen werden immer besser

Die verhaltene Kauffreude bei E-Autos ist eigentlich nur schwer verständlich. Die Reichweiten der Fahrzeuge stiegen in der Vergangenheit kontinuierlich. Der Ampera-E von Opel, als taxitaugliches Fahrzeug konzipiert, bringt es immerhin auf 500 Kilometer. Die Versorgung mit Stromzapfsäulen verbessert sich kontinuierlich. Die im April 2016 vorhandenen 5.200 „Zapfsäulen“ sollen im Jahr 2017 um 15.000 weitere Ladestationen ausgebaut werden, so Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) (2). Als besonderes Bonbon stellen einige Versorger Ladestationen für den kostenfreien Bezug von Strom zur Verfügung. Eine der Kernherausforderungen, die Ladedauer der Akkus, wurde auch zufriedenstellend bewältigt. Die Ladedauer bei den Akkus der neuesten Generation wurde drastisch verkürzt. Eine halbe Stunde im Schnelllademodus ist heute der Standard.  
Modellbezeichnung Ladestecker Ladezeit TYP 2 Ladezeit DC Schnellladung (CCS) Ladezeit AC
BMW i3 22 kWh Typ 2 AC, Combo 25 Min 2 h 50 Min
BMW i3 33 kWh Typ 2 AC, Combo 39 Min 2 h 45 Min
BMW 330e iPerformance Haushaltssteckdose // Wallbox 0,5 h 4 h
BYD e6 VTOG 30kW AC // SAE Level 2 AC 2 h 8 h
Chevrolet Volt Haushaltssteckdose 10 h
CITROEN Berlingo Electric Haushaltssteckdose // CHAdeMO 0,5 h 8,5-15 h
CITROEN C-Zero
CITROEN E-Mehari
Ford Focus Electric Ford Charging System 5,5 h
Hyundai Ioniq Elektro Typ 2 AC 7 h
Kia Soul EV CCS // Netzladekabel Typ2 5 h 33 m
Mercedes-Benz B 250 e
Mercedes SLS AMG ED
Mitsubishi Electric Vehicle (i-MiEV)
Nissan e-NV200 Minivan Typ 1 AC/CHAdeMO 0,5 h
Nissan E-NV200 Transporter Typ 1 AC/CHAdeMO 0,5 h
Nissan Leaf Netzladekabel Typ2 // CHAdeMO 7 h 0,5 h
Nissan Leaf mit 30kWh-Batteriemodul EVSE Kabel 0,5 h 10 – 13 h
Opel Ampera Haushaltssteckdose 6 h
Peugeot iOn Haushaltssteckdose // CHAdeMO 0,5 h 6-8 h
Peugeot Partner Electric
Renault Fluence Z.E. Haushaltssteckdose 10-12 h
Renault Kangoo Z.E. Typ 2 AC 7 h
Renault Twizy 45 Haushaltssteckdose 3,5 h
Renault Twizy 80 Haushaltssteckdose 3,5 h
Renault Zoe Typ 2 AC 13 h
smart fortwo ED Haushaltssteckdose 1 h
Smart Fortwo Brabus Cabrio ED Haushaltssteckdose 1 h
Smart Fortwo Cabrio ED Haushaltssteckdose 1 h
Tesla Model S 70 Chademo 0,5 h
Tesla Model S P90D Chademo 0,5 h
Tesla Model S70D Chademo 0,5 h
Tesla Model S90D Chademo 0,5 h
VW E-Golf CCS // Netzladekabel Typ2 9 h 0,5 h
VW E-Up! CCS // Netzladekabel Typ2 9 h 0,5 h
Quelle: www.elektroauto-news.net Apropos kostenloser Strom: Wer heute durch Einfamilienhaussiedlungen spaziert, stellt fest, dass die Zahl der glänzenden, mit Solarzellen bedeckten Dächer, inzwischen fast schon in der Überzahl ist. Für Einfamilienhausbesitzer bedeutet eine Solaranlage auf dem Dach kostenloser Strom für das Auto. Gegenüber der Fahrt an die Zapfsäule stellt Solarstrom die deutlich kostengünstigere Lösung dar.

Versicherung und Steuern – wie sieht es bei E-Autos aus?

Wer sich bis zum Jahr 2020 für den Kauf eines E-Autos entscheidet, fährt für die Dauer von zehn Jahren steuerfrei. Steuerliche Anreize gibt es zudem für Arbeitgeber, wenn diese ihren Arbeitnehmern das Aufladen des Fahrzeuges im Betrieb ermöglichen. Hinsichtlich KFZ-Versicherung für E-Autos kommen im Kaskobereich weitere Schwerpunkte hinzu, die bei einem Benziner oder Diesel nicht vorhanden sind:
  • Akkuschutz
  • Überhitzungsschutz
  • Ladeeinrichtung
  • Versicherung von Brandschäden
  • Strom als Quelle von Gefahren
  • Richtige Abschlepp-Klausel im Versicherungsvertrag
Hat der Fahrzeughalter den Akku des Autos vom Hersteller geleast, sollte die KFZ-Versicherung die Möglichkeit bieten, diesen aus dem Vertrag herauszunehmen. Tatsache ist, dass die deutschen Autoversicherer nur über sehr wenig Erfahrung mit Elektroautos in Bezug auf die Unfallhäufigkeit verfügen. In den meisten Fällen werden daher hinsichtlich Typklasse und Regionalklasse vergleichbare Benziner oder Diesel zur Einstufung herangezogen. Eine Tendenz hat sich jedoch in der jüngeren Vergangenheit gezeigt. In den Städten kommt es häufiger zu Unfällen, allerdings mit deutlich geringeren Schäden als außerorts. Hier liegt die Zahl der Unfälle deutlich niedriger, allerdings mit wesentlich teureren Schäden. Leider sind noch keine aktuellen Statistiken zu Unfällen mit E-Autos erhältlich. Durch die Aufblähung der Versicherungsleistung in der Vollkasko fallen die Prämien für ein E-Auto marginal höher aus, als für ein vergleichbares Fahrzeug mit Diesel- oder Benzinmotor.

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Quellen und weiterführende Informationen

(1) Handelsblatt – Verordnung bremst Elektroautos: „Meine Teslas kann ich eindampfen“ (2) Automobilwoche – 15.000 Stromtankstellen und eine Strategie