Das Vergleichsportal Check24 muss sich bei dem Verkauf von Versicherungen gegen einen starken Gegner behaupten, nämlich den Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK). Der hatte gegen Check24 geklagt und gewonnen. Das Portal muss seinen Interessenten inzwischen auf der Webseite eine so genannte Erstinformation geben und hat dort inzwischen einen Link installiert. Ein Klick dort sagt dem Besucher der Webseite, welchen Status als Vermittler der Policen es hat: Versicherungsmakler. Aber der Streit vor Gericht mit dem BVK-Verband geht weiter.
Bevor das Landgericht München in dem Streit zwischen Versicherungsvertretern und deren BVK-Verband gegen Check24 Recht sprach, hatten die Checker ihren Kunden erst später im Kaufprozess ihrer Versicherungspolice darauf aufmerksam gemacht, wer und was Check24 eigentlich ist: Versicherungsmakler. Letzterer galt bisher als unabhängig, weil er an keinen Versicherer gebunden ist und viel Anbieter am Markt vergleicht und für den Kunden im Idealfall die beste Police heraussucht.
Viele Davids gegen einen Goliath
Nun streiten Check24 – übrigens seit Jahren Sieger unseres jährlichen Tests von Kfz-Versicherungsrechnern – und der BVK weiter vor Gericht, nämlich ob das Vergleichsportal alle in dem Urteil zu der Wettbewerbsklage vom September gemachten Auflagen erfüllt. Ja, sagt Check24. Nein, sagen die Versicherungskaufleute und ihr BVK-Verband. WAS konkret dem Verband im aktuellen Webauftritt von Check24 fehlt, sagt der Lobbyverband in seiner Pressemitteilung nicht.
Viel kleine Davids kämpfen gegen den Internet-Goliath Check24. Dessen Webseite wird jeden Monat rund 15 Millionen Mal geklickt. Die gesammelte Vertreterschaft von rund 50.000 Versicherungsvermittlern im BVK müsste dafür zum Vergleich je Nase rund 300 Kontakte zu Interessenten oder Versicherungskunden knüpfen. Zugleich befeuert Check24 seinen Auftritt mit Internet- und Fernsehwerbung („bei Ceck24 check ich alles“). Und vergreift sich dabei zuweilen.
Ein Versicherungsmakler hatte bisher gegenüber seinem Kunden einen ähnlichen Stand wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater zu seinem Mandanten. Der Bundesgerichtshof hatte den Maklern vor rund 30 Jahren einen Sachwalterstatus gegeben, und dadurch auch eine große Verantwortung und Haftung für Wohl und Wehe seines Kunden. Das ist vorbei! In den kommenden Monaten wird die EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD genannt) schrittweise in deutsches Recht umgesetzt.
Die Europäische Union unterscheidet mit der IDD-Richtlinie bei den Vermittlern von Versicherungen nur noch danach, wer den Vermittler bezahlt. Bezahlt ihn der Versicherer, etwa in der traditionellen Form der Provision, dann ist der Vermittler (auch der Makler, der an keine Versicherung gebunden ist) nicht mehr unabhängig. Und wer nicht mehr unabhängig ist, nämlich weiterhin am Provisions-Tropf der Versicherer hängt wie die Makler, kann auch nicht mehr als Sachwalter des Kunden betrachtet werden. Ganz einfach, weil der EU- und nun auch der deutsche Gesetzgeber sich ausschließlich danach richtet, wer seinen Vermittler bezahlt.
Zahlt der Kunde den Vermittler, dann ist dieser unabhängig
Als unabhängig gilt nur noch der Vermittler, der vom Kunden bezahlt wird. Dies trifft etwa auf den Versicherungsberater zu. Dieser schickt seinem Kunden Rechnungen, mit denen er seinen hoffentlich guten Rat nach Stunden mal Anzahl oder auch pauschal bezahlen lässt. Vom Kunden.